IVC Venture Capital AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IVC Venture Capital Aktiengesellschaft
Bad Homburg v.d.Höhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 15.07.2019

IVC Venture Capital Aktiengesellschaft

Bad Homburg v.d.Höhe

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre der IVC Venture Capital AG mit Sitz in Bad Homburg v.d.H. zu der

am Freitag, dem 23. August 2019, um 10:00 Uhr,

in den Räumen der Deutschen Bahn AG – Dienstleistungszentrum Bildung –

Trainingszentrum & Seminarhotel – Herderstraße 1, 61350 Bad Homburg v.d.H. stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVC Venture Capital AG zum 31. Dezember 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 11. Juni 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IVC Venture Capital AG in Höhe von 2.152.132,45 EURO auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands des Geschäftsjahres 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats des Geschäftsjahres 2018 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG sowie §§ 10 und 11 der Satzung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Personen.

Mit der Beendigung der Hauptversammlung am 23. August 2019 endet die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrats.

Die Herren Schött und Schnell haben das Recht, die Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds innerhalb der Hauptversammlung durch gemeinschaftliche mündliche Erklärung zur Niederschrift bzw. außerhalb der Hauptversammlung durch schriftliche Erklärung an den Vorstand vorzunehmen. Die Herren Schött und Schnell haben dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt, Herrn Otto Schött, Ingenieur, wohnhaft in 63683 Ortenberg, in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Das bisherige von der Hauptversammlung gewählte Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Hans Joachim Goehtz, Bankkaufmann, wohnhaft in Bingen, wird nicht mehr für das Amt als Aufsichtsrat kandidieren. Wir danken Herrn Goehtz an dieser Stelle für seine langjährige Tätigkeit.

Als neues Mitglied des Aufsichtsrats hat sich Herr Jörg Eberhart, Diplom-Kaufmann, wohnhaft in Verona, bereit erklärt, für das Amt zu kandidieren und dieses für den Fall seiner Wahl anzunehmen.

Das von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglied, Herr Björn Pirrwitz, Geschäftsführer der Attika Advisors GmbH, wohnhaft in Frankfurt am Main, hat sich bereit erklärt, erneut für das Amt des Aufsichtsrats zu kandidieren und für den Fall seiner Wahl diese Wahl anzunehmen.

Gleichzeitig mit der Wahl der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder können für einen oder mehrere bestimmte Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Herr Jörg Fürbacher, Vorstandsmitglied der Euro-Log AG, wohnhaft in Ingolstadt, hat sich bereit erklärt, für das Amt des Ersatzmitglieds bei Ausscheiden eines von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds aus dem Aufsichtsrat zu kandidieren und für den Fall seiner Wahl diese Wahl anzunehmen.

a.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen und hierzu folgende Beschlüsse zu fassen:

aa.

Herrn Jörg Eberhart, wohnhaft in Verona,
Präsident und CEO der Air Dolomiti mit Sitz in Verona.

Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei mitgerechnet.

bb.

Herrn Björn Pirrwitz, wohnhaft in Frankfurt am Main,
Geschäftsführer der Attika Advisors GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main.

Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei mitgerechnet.

b.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor,

gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern das nachstehend benannte Ersatzmitglied zu wählen mit der Maßgabe, dass es Mitglied des Aufsichtsrats für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausscheidenden ordentlichen Mitglieds wird, wenn eines der zwei gleichzeitig mit ihm in der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre vor Ablauf seiner Amtszeit das Amt niederlegt, abberufen wird oder aus einem sonstigen Grund ausscheidet:

Herrn Jörg Fürbacher, wohnhaft in Ingolstadt,
Vorstandsmitglied der Euro-Log AG mit dem Sitz in Hallbergmoos.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die jährliche Aufsichtsratsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2019 wie folgt festzulegen:

Aufsichtsratsvorsitzender: 3.750 €,
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: 3.125 €,
Mitglieder des Aufsichtsrats: 2.500 €.

Die Vergütungen werden jeweils nach Ablauf eines Jahres der Amtszeit fällig. Endet die Amtszeit vorzeitig, wird die Vergütung für das betreffende Amtsjahr zeitanteilig für volle Monate der erreichten Amtszeit in dem betreffenden Amtsjahr gezahlt und ist nach Beendigung der Amtszeit fällig. Tritt ein gewähltes Ersatzmitglied an die Stelle eine ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds wird die Vergütung für das Ersatzmitglied für das erste Amtsjahr ebenfalls für volle Monate der Amtszeit gezahlt; die vorstehende Regelung zur vorzeitigen Beendigung der Amtszeit von ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern gilt für das Ersatzmitglied entsprechend.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat schriftlich, fernschriftlich oder durch Telefax zu erfolgen und muß der Gesellschaft spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung, mithin bis zum 20. August 2019, zugegangen sein.

Es wird darauf hingewiesen, daß Übertragungen von Aktien nach der Anmeldung erst wieder nach Beendigung der Hauptversammlung in das Aktienbuch eingetragen werden.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich direkt bei der IVC Venture Capital AG unter der Anschrift

IVC Venture Capital AG
Herrn Jörg Swoboda
Louisenstraße 74
61348 Bad Homburg

oder unter der

Telefax Nr. 0 61 72 / 17 10 194

anmelden.

Im Aktienbuch eingetragene Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall ist der Bevollmächtigte durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten (im letzteren Fall unter Nachweis seiner Bevollmächtigung) rechtzeitig anzumelden.

Wir bitten unsere Aktionäre, für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für eine Bevollmächtigung das in der Anlage übersandte Formular zu verwenden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, daß sie sich durch einen Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Hierfür steht Frau Sandra Harms gerne zur Verfügung. Etwaige Weisungen hierzu können mit Hilfe des in der Anlage beiliegenden Formulars erteilt werden.

 

Bad Homburg, im Juli 2019

Der Vorstand

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