ATAI Life Sciences AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ATAI Life Sciences AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 18.07.2019

ATAI Life Sciences AG

München

ISIN: DE000A2LQ0G7
WKN: A2LQ0G

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit werden die Aktionäre der ATAI Life Sciences AG zu der am

Montag, den 26. August 2019, 11:00 Uhr (MESZ),

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Die Hauptversammlung findet in den

Geschäftsräumen der Pinsent Masons Germany LLP,
Ottostraße 21, 80333 München,
2. Stock, Boardroom

statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATAI Life Sciences AG zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 in seiner Sitzung vom 10. Juli 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Abs. 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung findet daher nicht statt.

Die nach § 175 AktG auslegungspflichtigen Unterlagen werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barer Straße 7, 80333 München zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird ferner jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden diese Unterlagen bereit liegen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:

Dem Vorstand Herrn Florian Brand wird für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates Herrn Juan Rodriguez, Herrn Stefan Schütze sowie Herrn Gunter Greiner wird für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung

Im Wettbewerb um herausragende Persönlichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats leistet eine angemessene und sachgerechte Vergütung einen wichtigen Beitrag. Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und im Hinblick auf die Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine marktübliche Vergütung erhalten.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Diejenigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 05. Juni 2018 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt wurden, erhalten für das Rumpfgeschäftsjahr 2018 einmalig eine Vergütung in Höhe von € 8.750,00. Der Vorsitzende erhält € 17.500,00, der stellvertretende Vorsitzende € 13.125,00. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwaig auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft trägt zudem die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Aufsichtsratsmitglieder.

b)

Ab dem am 01. Januar 2019 begonnenen Geschäftsjahr erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Vergütung in Höhe von € 15.000,00. Der Vorsitzende erhält € 30.000,00, der stellvertretende Vorsitzende € 22.500,00. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwaig auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft trägt zudem die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Aufsichtsratsmitglieder.

5.

Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsräte endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Es sind daher Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Gunter Greiner, Investment Director, wohnhaft in Frankfurt am Main,

b)

Frau Sonja Weiss Pick, Betriebswirtin, wohnhaft in New York, USA, und

c)

Herrn Julien Höfer, Jurist und Managing Director der Apeiron Investment Group Ltd., wohnhaft in Sliema, Malta,

mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Allgemeines:

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

ATAI Life Sciences AG
Barer Str. 7
80333 München
Telefax: +49 (0) 89 2153 9035 1
E-Mail: info@atai.life

bis zum Ablauf des 19. August 2019, 24.00 Uhr (MESZ) zugehen.

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 05. August 2019, 00.00 Uhr (MESZ) („Nachweisstichtag“) beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge und Wahlvorschläge im Sinne von §§ 126 Abs.1, 127 AktG, sind ausschließlich zu richten an die ATAI Life Sciences AG, Barer Str. 7, 80333 München. Soweit eine Übermittlung per Telefax gewählt wird, ist diese zu richten an die Fax-Nr. +49 (0) 89 2153 9035 1. E-Mails sind ausschließlich an info@atai.life zu richten.

Zugänglich zu machende Gegenanträge, die – ohne Mitrechnung des Tages des Zuganges – mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, mithin bis zum 11. August 2019, 24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sind sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden entsprechend veröffentlicht.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auf eine Aktionärsvereinigung gestellt ist, gilt § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

ATAI Life Sciences AG
Barer Str. 7
80333 München
Telefax: +49 (0) 89 2153 9035 1
E-Mail: info@atai.life

Aus organisatorischen Gründen sollen Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, der Gesellschaft bis spätestens 25. August 2019, 24.00 Uhr (MESZ) zugehen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die ATAI Life Sciences AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die ATAI Life Sciences AG diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die ATAI Life Sciences AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die ATAI Life Sciences AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der ATAI Life Sciences AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der ATAI Life Sciences AG geltend machen:

ATAI Life Sciences AG
Barer Str. 7
80333 München
Telefax: +49 (0) 89 2153 9035 1
E-Mail: info@atai.life

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ATAI Life Sciences AG ist wie folgt erreichbar:

Florian Brand
Barer Straße 7
80333 München
info@atai.life

 

München, im Juli 2019

ATAI Life Sciences AG

Der Vorstand

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