Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft Bayreuth |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 18.07.2019 |
Baumaterialien-Handelsgesellschaft AktiengesellschaftBayreuth(Sitz der Verwaltung: Spinnereistr. 2, 95445 Bayreuth)Wir laden unsere Aktionäre zu deram Dienstag, den 27. August 2019, um 14.00 Uhrin unseren Geschäftsräumen in Bayreuth, Spinnereistr. 2, stattfindendenordentlichen Hauptversammlungein.Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 20. August 2019 (= 7. Tag vor der Hauptversammlung) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen: Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 6. August 2019, 00.00 Uhr, beziehen. Der Nachweis des Aktienbesitzes kann anstelle durch Vorlage der Bescheinigung des depotführenden Instituts auch durch Hinterlegung der Aktien während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank erfolgen. Die Hinterlegung muss bis zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 6. August 2019, 00.00 Uhr, erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank muss die hierüber auszustellende Bescheinigung bis spätestens am 20. August 2019 (= 7. Tag vor der Hauptversammlung) der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Eventuelle Anfragen und Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge von Vorstand bzw. Aufsichtsrat zu Punkten der Tagesordnung sind zu richten an: Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG Anträge von Aktionären und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung am 27. August 2019 der Gesellschaft übersandt wurden. Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder durch Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, ausüben lassen. Die Vollmacht muss in Textform erteilt und auf Verlangen vorgelegt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer geschäftsmäßig Handelnder, deren Nachweis der Bevollmächtigung entsprechend der Regelungen des § 135 AktG für börsennotierte Aktiengesellschaften ausreichend ist. Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018 kann bei unserer Verwaltung in 95445 Bayreuth, Spinnereistr. 2, (Tel.-Nr. 0921/296-101, Telefax-Nr. 0921/296-110) formlos angefordert werden. Den Aktionären, die den Bezug des Geschäftsberichts zu einem früheren Termin erbeten haben und die im Adressenverzeichnis unserer Aktionäre aufgenommen sind, wird der Geschäftsbericht auch ohne ausdrückliche Aufforderung übersandt.
Bayreuth, im Juli 2019 Der Vorstand: |