Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 18.07.2019

Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft

Köln

Amtsgericht Köln, HRB 19404

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der

ordentlichen Hauptversammlung

am

Mittwoch, den 28. August 2019, um 11:00 Uhr (MESZ)

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Schwindstraße 8
50933 Köln

Tagesordnung

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse, der Lageberichte und der Berichte des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen eines Aktionärs wird diesem unverzüglich eine Abschrift erteilt.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 am 24. Oktober 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Da aufgrund des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Köln vom 11. Januar 2019 (Az. 82 O 92/18) Unsicherheit über die wirksame Besetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung am 9. Januar 2019, in der die Wahl des Aufsichtsrats bestätigt wurde, besteht, hat der Aufsichtsrat diese Billigung durch Beschluss am 8. Juli 2019 bestätigt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen damit nicht vor.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 am 2. April 2019 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen damit nicht vor.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 10.322.297,26 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Aktie; d.h. bei 72.000 für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Nennbetragsaktien beträgt die Ausschüttung an die Aktionäre insgesamt EUR 144.000,00.

Vortrag des verbleibenden Gewinns in Höhe von EUR 10.178.297,26 auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 11.487.162,97 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Aktie; d.h. bei 72.000 für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten Nennbetragsaktien beträgt die Ausschüttung an die Aktionäre insgesamt EUR 144.000,00.

Vortrag des verbleibenden Gewinns in Höhe von EUR 11.343.162,97 auf neue Rechnung.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Jansen und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bergisch Gladbach, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Sonntag, den 25. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft
Schwindstraße 8
50933 Köln
E-Mail: info@jupiter.ag

Stimmrechtsausübung

Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

Wenn ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen das zu bevollmächtigende Kreditinstitut oder die zu bevollmächtigende Aktionärsvereinigung möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen wollen, mit dieser Institution über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht in der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail (im pdf-Format) oder Telefax an die folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse:

Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft
Schwindstraße 8
50933 Köln
Telefon: 0221 / 2921448-0
Telefax: 0221 / 2921448-9
E-Mail: info@jupiter.ag

Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, im Falle von mehreren bevollmächtigten Personen eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Informationen zum Datenschutz

Die Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogener Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft
Schwindstraße 8
50933 Köln
Telefon: 0221 / 2921448-0
Telefax: 0221 / 2921448-9
E-Mail: info@jupiter.ag

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

info@jupiter.ag

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Köln, im Juli 2019

Jupiter Metallvertrieb Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.