akquinet AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
akquinet AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 25.07.2019

akquinet AG

Hamburg

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir, der Vorstand, laden ein zur ordentlichen Hauptversammlung der akquinet AG mit Sitz in Hamburg zum Abschluss des Geschäftsjahres 2018/2019 (vom 1. April 2018 bis 31. März 2019)

am Freitag, den 23. August 2019

im Konferenzraum des Hotels Holiday Inn, Kapstadtring 2a, 22297 Hamburg

von 10:15 Uhr bis ca. 13:00 Uhr.

Ab 13:00 Uhr laden wir Sie zu einem Imbiss ein.

Die Versammlungsleitung erfolgt durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Norbert Frank. Die Protokollführung übernimmt das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dieter Lehmann.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung der ordentlichen Hauptversammlung (Norbert Frank)

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der akquinet AG zum 31. März 2019, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Räumen der Hauptversammlung Hotel Holiday Inn, Kapstadtring 2a, 22297 Hamburg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenfrei zugesandt.

3.

Bericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 und den Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019/2020
(Olaf Lange, Thomas Muszal, Thomas Tauer, Tilmann Vieregge)

4.

Erläuterung des Jahresabschlusses 2018/19 der Gesellschaften und der akquinet AG (Michael Wienke)

5.

Bericht des Aufsichtsrats (Norbert Frank)

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Der Bilanzgewinn in Höhe von € 3.406.201,92 wird zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von € 1,00 pro dividendenberechtigter Aktie verwendet. Der Gesamtbetrag des an die Aktionäre auszuschüttenden Betrages beträgt € 3.000.000,00. Die Auszahlung soll in Höhe von € 0,50 pro Aktie am 15. September 2019 und in restlicher Höhe von € 0,50 pro Aktie am 20. Dezember 2019 erfolgen.

Der nicht ausgeschüttete Betrag von € 406.201,92 wird als Gewinn vorgetragen. Aufgrund dieses Beschlusses entstehen Kosten in Höhe von 0,- €.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden
Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

9.

Wahl des Aufsichtsrats

A.

Aufgrund des Ablaufs der Amtsdauer aller Aufsichtsratsmitglieder ist ein neuer Aufsichtsrat zu wählen. Gemäß § 95 S.1, 96 Abs. 1 a.E. AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der akquinet AG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist gemäß § 101 Abs. 1 S.2 AktG an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung zur Blockwahl vor:

1.

Zum ordentlichen Aufsichtsratsmitglied wird gewählt: Herr Norbert Frank, Kaufmann, Wentorf A.S.

2.

Zum ordentlichen Aufsichtsratsmitglied wird gewählt: Herr Jan Peters, Rechtsanwalt, Lütjensee.

3.

Zum ordentlichen Aufsichtsratsmitglied wird gewählt: Herr Dieter Lehmann, Kaufmann, Ockholm.

Sollte die vorgeschlagene Blockwahl nicht angenommen werden, so findet eine Personenwahl statt.

B.

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 23. August 2019, 10:00 Uhr, ist der Antrag zur Erweiterung des Aufsichtsrats auf 6 Mitglieder als Tagesordnungspunkt zu beschließen. Wird dieser Beschluss mit entsprechender Mehrheit angenommen, sollen hier sogleich die weiteren Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist gemäß § 101 Abs. 1 S.2 AktG an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung zur Blockwahl vor:

1.

Zum weiteren ordentlichen Aufsichtsratsmitglied wird gewählt: Herr Prof. Dr. Christian Roth, Kaufmann, Hamburg.

2.

Zum weiteren ordentlichen Aufsichtsratsmitglied wird gewählt: Herr Klaus-Dieter Gerken, Kaufmann, Barmstedt.

3.

Zum weiteren ordentlichen Aufsichtsratsmitglied wird gewählt: Frau Maj-Britt Guldbransen, Kauffrau, Hamburg.

4.

Zum erstrangigen Ersatzmitglied der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder Norbert Frank, Jan Peters, Dieter Lehmann, Christian Roth und Klaus-Dieter Gerken wird gewählt: Herr Jörg Wülfken, Kaufmann, Seevetal.

5.

Zum zweitrangigen Ersatzmitglied der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder Norbert Frank, Jan Peters, Dieter Lehmann, Christian Roth und Klaus-Dieter Gerken wird gewählt: Herr Fritz Kirschner, Kaufmann, Walding (Österreich).

6.

Zum erstrangigen Ersatzmitglied des ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds Maj-Britt Guldbransen wird gewählt: Frau Moiken Jensen, Kauffrau, Hamburg.

Sollte die vorgeschlagene Blockwahl nicht angenommen werden, so findet eine Personenwahl statt, bei der die neuen Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden und die Reihenfolge der Ersatzmitglieder sich aus der jeweiligen Anzahl der Stimmen ergeben.

10.

Antrag und Abstimmung über die Ermächtigung der akquinet AG zum Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

I.

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 22. August 2024 eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb darf im Rahmen des internen Aktienhandels sowie mittels Ausübung vertraglich eingeräumter Optionen erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf einen Stückpreis pro Aktie in Höhe von Euro 12,00 nicht um mehr als 25 % über- beziehungsweise unterschreiten.

II.

Der Vorstand wird ermächtigt, eine Veräußerung der aufgrund vorangehender Ermächtigungen nach § 71 I Nr. 8 AktG erworbenen Aktien durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

12.

Beschlussfassung über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Abschluss 2019/20

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DÜRKOP, MÖLLER UND PARTNER (Am Kaiserkai 62 in Hamburg) den Prüfungsauftrag für den Abschluss 2019/2020 zu erteilen.

13.

Sonstiges

14.

Schlusswort (Norbert Frank)

Hamburg, 18. Juli 2019

Mit freundlichen Grüßen

 

Olaf Lange                Thomas Muszal                Till Vieregge                Thomas Tauer                Michael Wienke

Vorstand akquinet AG

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