Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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GAG Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft für Wohnungs-, Gewerbe- und Städtebau Ludwigshafen am Rhein |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 25.07.2019 |
GAG Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft für Wohnungs-, Gewerbe- und StädtebauLudwigshafen am RheinEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir unsere Aktionäre zu der amDonnerstag, den 29.08.2019, 11:00 Uhr
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der GAG Ludwigshafen am Rhein Aktiengesellschaft für Wohnungs-, Gewerbe- und Städtebau, Mundenheimer Straße 182, 67061 Ludwigshafen, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in vollumfänglicher Höhe von 1.227.741,74 € den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Wolfgang van Vliet, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2019 folgenden Abschlussprüfer zu bestellen: Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der zum 29. August 2019 einberufenen Hauptversammlung endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats. Dementsprechend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen. Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus neun Mitgliedern. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat zusammen, so dass ein Drittel des Aufsichtsrats aus Arbeitnehmervertretern besteht. Die drei Arbeitnehmervertreter wurden am 23.05.2019 von den Arbeitnehmern gewählt. Es sind dies:
Die sechs Anteilseignervertreter sind von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Anteilseignervertreter werden mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen vor:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Postanschrift: | GAG Ludwigshafen am Rhein z. H. des Vorstands Mundenheimer Straße 182 67061 Ludwigshafen |
Telefax: | 0621 5604199 |
E-Mail: | wvanvliet@gag-ludwigshafen.de |
Der Vorstand
Wolfgang van Vliet