IDEA AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IDEA AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 22.08.2019

IDEA AG

München

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2019

Wir laden hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 25. September 2019 um 12:00 Uhr, in den Räumen der Kanzlei GLNS Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Karolinen Karree, Karlstraße 10, 80333 München, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der IDEA AG, c/o Acconsis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schloßschmidstraße 5, 80639 München, Deutschland, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden auf Anfrage unverzüglich kostenfrei an die Aktionäre versandt. Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort auch näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss der Hauptversammlung zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 12 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Derzeit sind drei Aufsichtsratsmitglieder im Amt. Sie wurden bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Ihre Amtszeit endet daher mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird.

Die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats soll bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 beschließt (voraussichtlich die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2020), erfolgen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a) Herrn Dr. Graham Joseph Blaker, unabhängiger Aufsichtsrat und Unternehmensberater, wohnhaft in Bucks, Großbritannien,

b) Herrn John Mayo, Geschäftsführer von Targeted Delivery Technologies Holdings Limited, Valletta, Malta, wohnhaft in London, Großbritannien, und

c) Herrn George Iliffe, Investmentberater, wohnhaft in London, Großbritannien,

mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. September 2019 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Wahl im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr Dr. Graham Joseph Blaker, erneut für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren. Herr Dr. Graham Joseph Blaker, Herr John Mayo und Herr George Iliffe haben bereits im Vorfeld erklärt, dass sie jeweils für den Fall ihrer Wahl in den Aufsichtsrat die Wahl annehmen werden.

5.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals IV sowie über die entsprechende Satzungsänderung von § 5 Abs. 5 der Satzung

Es ist beabsichtigt, das bestehende Bedingte Kapital IV aufzuheben und § 5 Abs. 5 der Satzung entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital IV dient ausschließlich der Sicherung der Wandlungsrechte aus den von der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung unter Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. September 2005 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. Da keine Wandelschuldverschreibungen mehr ausstehen, die unter der vorstehenden Ermächtigung ausgegeben wurden, wird das Bedingte Kapital IV nicht mehr benötigt und soll daher aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a) Aufhebung des Bedingten Kapitals IV

Das Bedingte Kapital IV in § 5 Abs. 5 der Satzung wird aufgehoben, wobei die Aufhebung mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts München wirksam werden soll, über die gemäß dem Vorschlag nachfolgend unter b) abgestimmt werden soll.

b) Satzungsänderung des § 5 Abs. 5 der Satzung

§ 5 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos und vollständig gestrichen.

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals V sowie über die entsprechende Satzungsänderung von § 5 Abs. 6 der Satzung

Es ist beabsichtigt, das bestehende Bedingte Kapital V aufzuheben und § 5 Abs. 6 der Satzung entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital V dient ausschließlich der Sicherung der Wandlungsrechte aus der von der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung unter Punkt 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. September 2005, geändert durch die Hauptversammlung vom 17. März 2006 und vom 21. Juli 2010, ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. Da keine Wandelschuldverschreibungen mehr ausstehen, die unter der vorstehenden Ermächtigung ausgegeben wurden, wird das Bedingte Kapital V nicht mehr benötigt und soll daher aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a) Aufhebung des Bedingten Kapitals V

Das Bedingte Kapital V in § 5 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben, wobei die Aufhebung mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts München wirksam werden soll, über die gemäß dem Vorschlag nachfolgend unter b) abgestimmt werden soll.

b) Satzungsänderung des § 5 Abs. 6 der Satzung

§ 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos und vollständig gestrichen.

7.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals VI sowie über die entsprechende Satzungsänderung von § 5 Abs. 7 der Satzung

Es ist beabsichtigt, das bestehende Bedingte Kapital VI aufzuheben und § 5 Abs. 7 der Satzung entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital VI dient ausschließlich der Sicherung der Wandlungsrechte aus der von der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung unter Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. September 2005, geändert durch die Hauptversammlung vom 17. März 2006 und vom 21. Juli 2010, ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. Da keine Wandelschuldverschreibungen mehr ausstehen, die unter der vorstehenden Ermächtigung ausgegeben wurden, wird das Bedingte Kapital VI nicht mehr benötigt und soll daher aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a) Aufhebung des Bedingten Kapitals VI

Das Bedingte Kapital VI in § 5 Abs. 7 der Satzung wird aufgehoben, wobei die Aufhebung mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts München wirksam werden soll, über die gemäß dem Vorschlag nachfolgend unter b) abgestimmt werden soll.

b) Satzungsänderung des § 5 Abs. 7 der Satzung

§ 5 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos und vollständig gestrichen.

8.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals VII sowie über die entsprechende Satzungsänderung von § 5 Abs. 8 der Satzung

Es ist beabsichtigt, das bestehende Bedingte Kapital VII aufzuheben und § 5 Abs. 8 der Satzung entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital VII dient ausschließlich der Sicherung der Wandlungsrechte aus der von der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung unter Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. September 2005, geändert durch die Hauptversammlung vom 17. März 2006 und vom 21. Juli 2010, ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. Da keine Wandelschuldverschreibungen mehr ausstehen, die unter der vorstehenden Ermächtigung ausgegeben wurden, wird das Bedingte Kapital VII nicht mehr benötigt und soll daher aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a) Aufhebung des Bedingten Kapitals VII

Das Bedingte Kapital VII in § 5 Abs. 8 der Satzung wird aufgehoben, wobei die Aufhebung mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts München wirksam werden soll, über die gemäß dem Vorschlag nachfolgend unter b) abgestimmt werden soll.

b) Satzungsänderung des § 5 Abs. 8 der Satzung

§ 5 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos und vollständig gestrichen.

9.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals V sowie über die entsprechende Satzungsänderung von § 5 Abs. 9 der Satzung

Es ist beabsichtigt, das bestehende Genehmigte Kapital V aufzuheben und § 5 Abs. 9 der Satzung entsprechend zu ändern. Da der Zeitraum, in dem das Genehmigte Kapital V ausgenutzt werden hätte können, am 28. Februar 2011 abgelaufen ist, soll das Genehmigte Kapital V aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a) Aufhebung des Genehmigten Kapitals V

Das Genehmigte Kapital V in § 5 Abs. 9 der Satzung wird aufgehoben, wobei die Aufhebung mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts München wirksam werden soll, über die gemäß dem Vorschlag nachfolgend unter b) abgestimmt werden soll.

b) Satzungsänderung des § 5 Abs. 9 der Satzung

§ 5 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos und vollständig gestrichen.

10.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals VIII sowie über die entsprechende Satzungsänderung von § 5 Abs. 10 der Satzung

Es ist beabsichtigt, das bestehende Bedingte Kapital VIII aufzuheben und § 5 Abs. 10 der Satzung entsprechend zu ändern. Das Bedingte Kapital VIII dient ausschließlich der Sicherung der Wandlungsrechte aus der von der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung unter Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Mai 2007, geändert durch die Hauptversammlung vom 21. Juli 2010, ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. Da keine Wandelschuldverschreibungen mehr ausstehen, die unter der vorstehenden Ermächtigung ausgegeben wurden, wird das Bedingte Kapital VIII nicht mehr benötigt und soll daher aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a) Aufhebung des Bedingten Kapitals VIII

Das Bedingte Kapital VIII in § 5 Abs. 10 der Satzung wird aufgehoben, wobei die Aufhebung mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts München wirksam werden soll, über die gemäß dem Vorschlag nachfolgend unter b) abgestimmt werden soll.

b) Satzungsänderung des § 5 Abs. 10 der Satzung

§ 5 Abs. 10 der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos und vollständig gestrichen.

II.
Freiwillige Hinweise zur Vertretung

Ein Aktionär, der nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnimmt, kann sich nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft vertreten lassen.

 

München, im August 2019

IDEA AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.