e-netz Südhessen AG – Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der e-netz Südhessen AG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
e-netz Südhessen AG
Darmstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der e-netz Südhessen AG 02.09.2019

e-netz Südhessen AG

Darmstadt

Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
der e-netz Südhessen AG

Der Aufsichtsrat der e-netz Südhessen AG (vormals ENTEGA Netz AG), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Registernummer HRB 86706, setzt sich derzeit gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 und 96 Abs. 1 Unterabsatz 6 AktG aus zwölf Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammen. Die e-netz Südhessen AG hat bislang keinen mitbestimmten Aufsichtsrat gebildet, da die e-netz Südhessen AG bisher keine Arbeitnehmer beschäftigt hat. Mit Wirksamkeit der Verschmelzung der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (bislang eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRA 6401 ) auf die e-netz Südhessen AG am 15.08.2019 hat die e-netz Südhessen AG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sämtliche Arbeitsverhältnisse der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG übernommen. Dementsprechend beschäftigt die e-netz Südhessen AG nun in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer, jedoch nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmer.

Der Vorstand der e-netz Südhessen AG ist daher der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht mehr nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Vielmehr muss sich der Aufsichtsrat nach Ansicht des Vorstands nunmehr nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1 Unterabsatz 4, 101 Abs. 1 AktG zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammensetzen. Demzufolge hat der Aufsichtsrat der e-netz Südhessen AG nach Ansicht des Vorstands aus acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und vier Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu bestehen.

Die e-netz Südhessen AG wird daher künftig nach den vorstehenden Regelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes einen Aufsichtsrat bilden, der sich zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer und zu zwei Dritteln aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammensetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 AktG im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in allen Betrieben der Gesellschaft veröffentlicht.

 

Darmstadt, im September 2019

e-netz Südhessen AG

Der Vorstand

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