AMADEUS FIRE AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

AMADEUS FIRE AG

Frankfurt am Main

WKN 509310 /​ ISIN DE0005093108

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

1.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2020, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 und die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 27. Mai 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, die von der Hauptversammlung vom 17. Juni 2020 unter Tagesordnungspunt 7 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital in der Zeit bis zum 16. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.559.471,00 durch Ausgabe von bis zu 1.559.471 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020) aufzuheben und stattdessen den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 26. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.715.418,00 durch Ausgabe von bis zu 1.715.418 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Sie hat beschlossen, § 4 Abs. 4 der Satzung neu zu fassen.

Die näheren Bestimmungen ergeben sich aus dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 der am 13. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung.

2.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 27. Mai 2021 hat unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, die von der Hauptversammlung vom 17. Juni 2020 unter Tagesordnungspunt 7 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts aufzuheben und den Vorstand stattdessen ermächtigt, bis zum 26. Mai 2026 eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls der nachfolgende Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung zu erwerben und die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu sonstigen Zwecken – auch unter Ausschluss des Bezugsrechts – zu verwenden.

Die näheren Bestimmungen ergeben sich aus dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 10 der am 13. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung.

 

Frankfurt, im Mai 2021

Amadeus FiRe AG

Der Vorstand

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