Hi-Media Deutschland AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Hi-Media Deutschland AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 13.11.2019

Hi-Media Deutschland AG

Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Azerion Group B.V., Schiphol-Rijk, Niederlande, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass ihr – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Hi-Media Deutschland AG gehört. Die unmittelbare Beteiligung der Azerion Holding B.V. Schiphol-Rijk, Niederlande, an der Hi-Media Deutschland AG wird ihr nach § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet. Gemäß § 20 Abs. 4 AktG hat die Azerion Group B.V. ferner mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Hi-Media Deutschland AG gehört. Die unmittelbare Beteiligung der Azerion Holding B.V. Schiphol-Rijk, Niederlande, an der Hi-Media Deutschland AG wird ihr nach § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet.

Die Azerion Holding B.V., Schiphol-Rijk, Niederlande, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass ihr – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Hi-Media Deutschland AG gehört. Gemäß § 20 Abs. 4 AktG hat sie ferner mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Hi-Media Deutschland AG gehört.

 

Düsseldorf, November 2019

Hi-Media Deutschland AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.