X-PERION CONSULTING AG: Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

X-PERION CONSULTING AG

Trittau

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Atos Information Technology GmbH, München, hat uns nach § 20 Abs. 1, 3, 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft in Form einer Kapital- und Stimmrechtsmehrheit sowie zugleich – ohne Hinzurechnung nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

Die Atos S.E., Bezons/​Frankreich, hat uns nach § 20 Abs. 1, 3, 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft in Form einer Kapital- und Stimmrechtsmehrheit sowie zugleich – ohne Hinzurechnung im Sinne von § 20 Abs. 2 AktG – mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihr die Beteiligung der von ihr abhängigen Atos Information Technology GmbH an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Trittau, im März 2021

X-PERION CONSULTING AG

Der Vorstand

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