7C Solarparken AG – Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
7C Solarparken AG
Bayreuth
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 20.11.2019

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan bestimmt.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der 7C Solarparken AG

7C Solarparken AG

Bayreuth

ISIN DE000A11QW68; WKN A11QW6

Bekanntmachung über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der 7C Solarparken AG

Den Aktionären der 7C Solarparken AG, Bayreuth (nachfolgend „7C Solarparken“ oder „Gesellschaft“), wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht:

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Juni 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch Ausgabe von bis zu 26.697.041 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Die entsprechende Änderung in § 4 Abs. 6 der Satzung wurde am 13. Juni 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth eingetragen. Das Genehmigte Kapital 2019 beträgt nach der teilweisen Ausnutzung noch EUR 21.357.633,00.

Der Vorstand hat am 15. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23. Oktober 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.622.950,00 durch Ausgabe von bis zu 2.622.950 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie. Der Gesamtausgabebetrag beläuft sich somit auf bis zu EUR 2.622.950,00.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt 22:1 (d.h. zweiundzwanzig alte Aktien gewähren das Recht zum Bezug von einer Neuen Aktie). Bestehende Aktionäre haben zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses auf ihr Bezugsrecht aus insgesamt 1.028.591 (eine Million achtundzwanzigtausend fünfhunderteinundneunzig) alten Aktien verzichtet. Der Bezugspreis beträgt EUR 3,05 je Neuer Aktie.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Neuen Aktien von der Lang & Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, (die „Bezugsstelle“) zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug zum Bezugspreis von EUR 3,05 je Neuer Aktie anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten – an die Gesellschaft abzuführen.

Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

21. November 2019, 00:00 Uhr bis zum 4. Dezember 2019, 24:00 Uhr MEZ

über ihre Depotbank bei der für die Lang & Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, tätig werdenden Abwicklungsstelle Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen (die „Abwicklungsstelle“), während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Telefonnummer: 07161 671416, Fax: 07161 969317, aufzugeben und den Bezugspreis in Höhe von EUR 3,05 je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Abwicklungsstelle zu zahlen:

Kontoinhaber: Lang & Schwarz Broker GmbH
IBAN: DE22 6103 0000 0000 0098 91
BIC: MARBDE6G
bei Bankhaus Gebr. Martin AG
Verwendungszweck „7C Solarparken Bezugsrechtskapitalerhöhung 2019“.

Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken die übliche Bankprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der Bezugserklärung sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle.

Die Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., bucht die Bezugsrechte am 25. November 2019 mit Record Tag 22. November 2019 bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten ein. Diese werden die Bezugsrechte, die auf die bestehenden Aktien der 7C Solarparken AG (ISIN DE000A11QW68) entfallen, am gleichen Tag den Depots der Aktionäre der 7C Solarparken AG gutschreiben. Vom 21. November 2019 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.

Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für 22 (zweiundzwanzig) auf den Inhaber lautende alte Stückaktien 1 (eine) Neue Aktie bezogen werden.

Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 4. Dezember 2019, 24:00 Uhr MEZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto der Abwicklungsstelle zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.

Kein von der Gesellschaft oder der Bezugsstelle organisierter börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Lang & Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

Überbezug / Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien

Es besteht keine Möglichkeit der Aktionäre zum Überbezug.

Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Stücke werden von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung (die „Privatplatzierung“) verwertet.

Verbriefung, Einbeziehung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Die Lieferung der Neuen Aktien (ISIN DE000A11QW68 / WKN A11QW6) erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien. Mit der Lieferung kann nicht vor Ablauf der 50. Kalenderwoche 2019 gerechnet werden.

Kein Wertpapierprospekt

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 1 WpPG prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb der Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.

Risikohinweise

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Die Bezugsstelle und die Gesellschaft sind berechtigt, unter bestimmten Umständen den Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung bis zum Abschluss des Übernahmevertrags zu kündigen. Zu diesen Umständen gehört der Eintritt schwerwiegender Tatsachen und Umstände, die eine Kapitalerhöhung und Zulassung der Neuen Aktien in den Regulierten Markt (General Standard) undurchführbar oder unzumutbar erscheinen lassen. Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft oder die Bezugsstelle zu der begründeten Einschätzung gelangt, dass eine Emission wegen der am Kapitalmarkt nachhaltig herrschenden Verhältnisse oder der Entwicklung der Gesellschaft undurchführbar oder unzumutbar erscheint oder die Gesellschaft oder die Bank ihren Pflichten aus diesem Vertrag trotz schriftlicher Aufforderung durch die jeweilige Gegenseite nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.

Die Verpflichtungen der Bezugsstelle enden ferner mit Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2019, wobei die Parteien des Vertrages jederzeit eine Verlängerung der Vertragslaufzeit vereinbaren können. Darüber hinaus hat jede der Parteien des Vertrags über die Abwicklung der Kapitalerhöhung das Recht, aus wichtigem Grund von diesem Vertrag zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag über die Abwicklung der Kapitalerhöhung vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bzw. im Falle der Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist die Bezugsstelle jeweils berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Im Falle einer solchen Rückabwicklung werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung von der Bezugsstelle an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die Bezugsstelle tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Bareinlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister einen Verlust erleiden.

Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

Börsenzulassung und Notierung der Neuen Aktien

Die Zulassung der Neuen Aktien zum regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 12. Dezember 2019 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der börsennotierten Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE000A11QW68; WKN A11QW6) wird voraussichtlich am 13. Dezember 2019 erfolgen.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Bayreuth, im November 2019

7C Solarparken AG

Der Vorstand

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