Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft – Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG 25.11.2019

Deutsche Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG

Die Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, hat uns im Jahr 1994 gemäß § 20 Abs. 4 AktG informiert, dass sie eine 100%-ige Beteiligung an der Gesellschaft hält. Der Allianz SE, München, und der Allianz Deutschland AG, München, ist diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das seit 2007 bestehende Unternehmensregister erfolgt allerdings die erneute Vornahme dieser Mitteilung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse.

 

Berlin, im November 2019

Deutsche Lebensversicherungs-AG

Der Vorstand

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