Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Film House Germany AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG und Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 25.11.2019 |
Film House Germany AGBerlinWKN: A0MFZS / ISIN: DE000A0MFZS1Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
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I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 |
2. |
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG |
3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Philip Moross läuft gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Daher ist ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 95 Satz 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Raimund Berens, London, Unternehmer für eine Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen. |
II. |
Anmeldung, Nachweis des Anteilsbesitzes, Gegenanträge und Wahlvorschläge Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, Gegenanträge und Wahlvorschläge an: Film House Germany AG |
III. |
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung |
Nicht börsennotierte Gesellschaften sind lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse in der Einberufung verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 02. Januar 2020 (24:00 Uhr), unter oben angegebener Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 19. Dezember 2019 (00:00 Uhr) zu beziehen. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.
Berlin, im November 2019
Film House Germany AG
Der Vorstand