Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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MEDIQON Group AG Königstein im Taunus |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bezugsangebot an die Aktionäre der MEDIQON Group AG | 11.12.2019 |
NICHT ZUR VERTEILIUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
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Konto: | MEDIQON Group AG |
Kontonummer: | 9855028881 |
IBAN | DE71 1013 0800 9855 0288 81 |
BIC | BIWBDE33XXX |
BLZ | 101 308 00 |
Die rechtzeitige Buchung des Bezugspreises auf dem vorgenannten Bankkonto ist Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Bezugsrechts. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Die Bezugsrechte sind nach der Bezugsrechtsausübung auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, geführte Konto 1155 der Bezugsstelle zu übertragen. Nachfristen werden nicht gewährt.
Festlegung des Betrags der Kapitalerhöhung
Nach dem Ablauf der Bezugsfrist wird der Vorstand der Gesellschaft mit der Zustimmung des Aufsichtsrates den endgültigen Betrag der Kapitalerhöhung sowie die Anzahl der auszugebenden neuen Aktien festlegen.
Verbriefung, Lieferung und Notierung der neuen Aktien
Die neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft und in die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, einbezogen. Die Lieferung der neuen Aktien erfolgt im Girosammelverkehr durch Buchung auf dem Wertpapierdepot des Aktionärs. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die Lieferung der neuen Aktien steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister und unterliegt den weiteren im Abschnitt „Weitere Hinweise“ dargestellten Beschränkungen.
Sollten vor Einbuchung der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von neuen Aktien erfüllen zu können.
Es ist vorgesehen, dass die neuen Aktien mit dem Tag der Lieferung per Girosammelgutschrift in den Handel mit der ISIN und der WKN der bestehenden Aktien einbezogen werden.
Provisionen und Kosten
Für den Bezug der neuen Aktien können von den jeweiligen Depotbanken eine bankübliche Provision oder andere Kosten berechnet werden. Den Aktionären wird empfohlen, sich über Provisionen und Kosten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Provisionen und Kosten werden weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle erstattet.
Verkaufsbeschränkungen
Dieses Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird gemäß den maßgeblichen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland, noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Insbesondere ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Weder die Bezugsrechte noch die neuen Aktien sind oder werden nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung – im Folgenden der „U.S. Securities Act“ genannt – registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.
Das Bezugsangebot ist ferner nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan, Kanada oder Südafrika bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Australien, Japan, Kanada oder Südafrika übersandt und neue Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.
Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen möchten, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Risikohinweis
Gemäß § 3 Ziffer 2 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erfolgt das Bezugsangebot prospektfrei. Daher steht den Aktionären kein Wertpapierprospekt als Informationsgrundlage für den Bezug bzw. den Erwerb der neuen Aktien zur Verfügung.
Anstelle eines Wertpapierprospektes hat die Gesellschaft gemäß § 4 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gestattet hat. Das Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mediqon-group.de/kapitalmassnahmen
veröffentlicht und dort abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Richtigkeit des Wertpapier-Informationsblatts nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. Den Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechtes das Wertpapier-Informationsblatt sowie alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft (Jahresabschlüsse, ad hoc-Meldungen, Pressemeldungen etc.) aufmerksam zu lesen. Die Veröffentlichungen sind auf der auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mediqon-group.de/veroeffentlichungen
einzusehen und abrufbar. Aufgrund der Volatilität des Aktienkurses und des Marktumfelds sollten die Aktionäre außerdem vor der Ausübung ihrer Bezugsrechte zum Bezugspreis in Höhe von 4,75 Euro sich über den aktuellen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft informieren. Gegebenenfalls sollten die Aktionäre unabhängigen Rat einholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebotes zu erhalten.
Weitere Hinweise
Das Bezugsangebot und die Zuteilung und Lieferung neuer Aktien stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.
Die flatex Bank AG ist berechtigt, vom Mandatsvertrag unter bestimmten Umstanden zurückzutreten. Zu diesen Umstanden zählt unter anderem eine nach Ansicht der flatex Bank AG erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft, oder ein Ereignis, das nach Ansicht der flatex Bank AG auf den Finanzmarkt, in dem die neuen Aktien zum Bezug angeboten und in die Notierung eingeführt werden sollen, erhebliche negative Auswirkungen hat, oder eine bis zu einem bestimmten Stichtag ausgebliebene Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.
Im Falle eines Rücktritts vom Mandatsvertrag vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister oder einer endgültigen Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung und Ausgabe der neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen werden die Zeichnungsaufträge der Aktionäre rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die flatex Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaigen bereits eingezahlten und an die Gesellschaft überwiesenen Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die neuen Aktien geleisteten Einlage jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten einen Verlust erleiden, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht im Handelsregister eingetragen wird.
Im Falle der Beendigung des Mandatsvertrages durch die flatex Bank AG oder einer Beendigung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister wird das Bezugsrecht der Aktionäre ohne Kompensation gegenstandslos. Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung des Mandatsvertrags bzw. eines Rücktritts durch die flatex Bank AG die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bereits erfolgt ist oder eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich sein sollte, erwerben die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, die neuen Aktien zum Bezugspreis; ein Rücktritt der Aktionäre bzw. Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Königstein im Taunus, im Dezember 2019
MEDIQON Group AG
– Der Vorstand –