MEDIQON Group AG – Bezugsangebot an die Aktionäre der MEDIQON Group AG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MEDIQON Group AG
Königstein im Taunus
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot an die Aktionäre der MEDIQON Group AG 11.12.2019

NICHT ZUR VERTEILIUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN UND SÜDAFRIKA

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CANADA, JAPAN, AUSTRALIA AND SOUTH AFRICA

These materials are not an offer or the solicitation of an offer for sale or subscription of the shares of MEDIQON Group AG in the United States of America. The subscription rights and the shares referred to herein may not, at any time, be offered, sold, delivered or otherwise transferred within or into the United States of America absent registration or an exemption from registration under the U.S. Securities Act of 1933, as amended („Securities Act“). MEDIQON Group AG has not registered and does not intend to register the subscription rights and / or the shares under the Securities Act or publicly offer the subscription rights and / or shares in the United States of America.

MEDIQON Group AG

Königstein im Taunus

Wertpapier-Kenn-Nummer 661 830
ISIN: DE0006618309

Bekanntmachung
über ein Bezugsangebot
an die Aktionäre der MEDIQON Group AG

Der Vorstand der MEDIQON Group AG – im Folgenden: die „Gesellschaft“ genannt – hat am 22. November 2019 mit der Zustimmung des Aufsichtsrates vom selben Tage beschlossen, unter Ausnutzung des gesamten noch vorhandenen Genehmigten Kapitals 2017 / I gemäß § 4 Absatz (2) der Satzung das Grundkapital der Gesellschaft von 2.472.124,00 Euro um bis zu 861.062,00 Euro auf bis zu 3.333.186,00 Euro gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären wird das Bezugsrecht eingeräumt. Ausgegeben werden bis zu 861.062 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je 1,00 Euro – im Folgenden die „neuen Aktien“ genannt –. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt.

Bezugsberechtigung und Bezugsverhältnis

Bezugsberechtigt sind sämtliche bestehenden Aktien der Gesellschaft. Gemäß dem vom Vorstand festgelegten Bezugsverhältnis von 3:1 berechtigen drei alte Aktien zum Bezug einer neuen Aktie gegen Zahlung des genannten Bezugspreises. Es ist nur der Bezug einer ganzen neuen Aktie oder eines ganzzahligen Vielfachen einer neuer Aktie möglich. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen; sofern sich aus dem festgelegten Bezugsverhältnis rechnerisch Ansprüche auf Bruchteile von Aktien ergeben, besteht hinsichtlich der sich hieraus ergebenden Spitzenbeträge kein Anspruch auf die Lieferung neuer Aktien oder auf einen Barausgleich.

Maßgeblich für die Zuteilung und Einbuchung der Bezugsrechte ist der Aktienbestand nach Buchungsschluss am 13. Dezember 2019 („Record Date“). Die Bezugsrechte (ISIN DE000A255FT9; WKN A25 5FT) werden am 16. Dezember 2019 von der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bei der die Aktien in Girosammelverwahrung gehalten werden, den Depotbanken zugebucht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte in die Depots der Aktionäre einzubuchen.

Die eingebuchten Bezugsrechte gelten als Bezugsrechtsnachweis für die neuen Aktien.

Vom 12. Dezember 2019 an (ex Tag) werden die bestehenden Aktien „ex Bezugsrecht“ notiert.

Es wird kein Bezugsrechtshandel veranlasst. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar. Den An- und Verkauf sowie den Ausgleich von Bezugsrechten werden allerdings weder die Gesellschaft noch die Bezugsstelle vermitteln. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte ist und wird nicht beantragt.

Die Gesellschaft kann die neuen Aktien, für die innerhalb der Bezugsfrist das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde oder die auf freie Spitzen entfallen, Investoren in der Bundesrepublik Deutschland und anderen ausgewählten Ländern (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien) zum Erwerb zum Bezugspreis anbieten („Privatplatzierung“).

Bezug der neuen Aktien

Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft durch die flatex Bank AG, Geschäftsanschrift: Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main, – im Folgenden die „flatex Bank“ oder die „Bezugsstelle“ genannt – auf der Grundlage eines zwischen der flatex Bank und der Gesellschaft am 5. September 2019 geschlossenen Mandatsvertrags mittelbar zum Bezug angeboten. Die von den Aktionären bezogenen neuen Aktien werden dazu von der flatex Bank – vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, insbesondere der im Abschnitt „Weitere Hinweise“ dieses Bezugsangebots genannten Bedingungen – zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 je neuer Aktie gezeichnet und übernommen mit der Verpflichtung, die neuen Aktien den Aktionären im Verhältnis 3:1 gegen Zahlung des Bezugspreises zum Bezug anzubieten. Der Mandatsvertrag sieht keine Festübernahme der neuen Aktien durch die flatex Bank vor.

Bezugsfrist und Bezugsstelle

Die Bezugsfrist beginnt am 16. Dezember 2019, 0.00 Uhr, und endet am 08. Januar 2020, 12.00 Uhr. Bezugsrechte, die nicht fristgerecht ausgeübt werden, sowie etwaige nach dem Ablauf der Bezugsfrist verbleibende Bezugsrechte auf Bruchteile neuer Aktien, die sich rechnerisch aus dem individuellen Aktienbestand ergeben, verfallen ohne Ausgleich und werden wertlos ausgebucht.

Bezugsstelle ist die flatex Bank AG, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main.

Bezugspreis

Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt 4,75 Euro und ist bei der Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, das heißt am 08. Januar 2020 (Datum der Gutschrift auf dem Konto der Bezugsstelle) zu entrichten.

Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien (WKN 661 830 / ISIN DE0006618309) zur Vermeidung des Ausschlusses von der Teilnahme an der Kapitalerhöhung in der Zeit

vom 16. Dezember 2019, einschließlich, bis zum 08. Januar 2020, 12:00 Uhr

über ihre jeweilige Depotbank bei der Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Die Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger gemäß § 6 Satz 1 WpPG sind nicht anwendbar.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Die Depotbanken werden gebeten, die Zeichnungen der Aktionäre gesammelt spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bezugsstelle – flatex Bank AG, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main – aufzugeben und die Bezugspreise ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist unter Angabe des Verwendungszwecks „Bezug Kapitalerhöhung MEDIQON Group AG“ auf das folgende Konto der flatex Bank AG zu zahlen:

Konto: MEDIQON Group AG
Kontonummer: 9855028881
IBAN DE71 1013 0800 9855 0288 81
BIC BIWBDE33XXX
BLZ 101 308 00

Die rechtzeitige Buchung des Bezugspreises auf dem vorgenannten Bankkonto ist Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Bezugsrechts. Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Die Bezugsrechte sind nach der Bezugsrechtsausübung auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, geführte Konto 1155 der Bezugsstelle zu übertragen. Nachfristen werden nicht gewährt.

Festlegung des Betrags der Kapitalerhöhung

Nach dem Ablauf der Bezugsfrist wird der Vorstand der Gesellschaft mit der Zustimmung des Aufsichtsrates den endgültigen Betrag der Kapitalerhöhung sowie die Anzahl der auszugebenden neuen Aktien festlegen.

Verbriefung, Lieferung und Notierung der neuen Aktien

Die neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft und in die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, einbezogen. Die Lieferung der neuen Aktien erfolgt im Girosammelverkehr durch Buchung auf dem Wertpapierdepot des Aktionärs. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die Lieferung der neuen Aktien steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister und unterliegt den weiteren im Abschnitt „Weitere Hinweise“ dargestellten Beschränkungen.

Sollten vor Einbuchung der neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von neuen Aktien erfüllen zu können.

Es ist vorgesehen, dass die neuen Aktien mit dem Tag der Lieferung per Girosammelgutschrift in den Handel mit der ISIN und der WKN der bestehenden Aktien einbezogen werden.

Provisionen und Kosten

Für den Bezug der neuen Aktien können von den jeweiligen Depotbanken eine bankübliche Provision oder andere Kosten berechnet werden. Den Aktionären wird empfohlen, sich über Provisionen und Kosten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Provisionen und Kosten werden weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle erstattet.

Verkaufsbeschränkungen

Dieses Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird gemäß den maßgeblichen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die neuen Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland, noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Insbesondere ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Weder die Bezugsrechte noch die neuen Aktien sind oder werden nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung – im Folgenden der „U.S. Securities Act“ genannt – registriert. Sie dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden.

Das Bezugsangebot ist ferner nicht für Bezugsberechtigte in Australien, Japan, Kanada oder Südafrika bestimmt. Das Bezugsangebot sowie alle sonstigen die Bezugsrechtsausübung betreffenden Unterlagen dürfen weder per Post noch auf andere Weise nach Australien, Japan, Kanada oder Südafrika übersandt und neue Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte auch nicht an Personen in diesen Ländern verkauft werden.

Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen möchten, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Risikohinweis

Gemäß § 3 Ziffer 2 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) erfolgt das Bezugsangebot prospektfrei. Daher steht den Aktionären kein Wertpapierprospekt als Informationsgrundlage für den Bezug bzw. den Erwerb der neuen Aktien zur Verfügung.

Anstelle eines Wertpapierprospektes hat die Gesellschaft gemäß § 4 WpPG ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt, dessen Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gestattet hat. Das Wertpapier-Informationsblatt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mediqon-group.de/kapitalmassnahmen

veröffentlicht und dort abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Richtigkeit des Wertpapier-Informationsblatts nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. Den Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechtes das Wertpapier-Informationsblatt sowie alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft (Jahresabschlüsse, ad hoc-Meldungen, Pressemeldungen etc.) aufmerksam zu lesen. Die Veröffentlichungen sind auf der auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mediqon-group.de/veroeffentlichungen

einzusehen und abrufbar. Aufgrund der Volatilität des Aktienkurses und des Marktumfelds sollten die Aktionäre außerdem vor der Ausübung ihrer Bezugsrechte zum Bezugspreis in Höhe von 4,75 Euro sich über den aktuellen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft informieren. Gegebenenfalls sollten die Aktionäre unabhängigen Rat einholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebotes zu erhalten.

Weitere Hinweise

Das Bezugsangebot und die Zuteilung und Lieferung neuer Aktien stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Die flatex Bank AG ist berechtigt, vom Mandatsvertrag unter bestimmten Umstanden zurückzutreten. Zu diesen Umstanden zählt unter anderem eine nach Ansicht der flatex Bank AG erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft, oder ein Ereignis, das nach Ansicht der flatex Bank AG auf den Finanzmarkt, in dem die neuen Aktien zum Bezug angeboten und in die Notierung eingeführt werden sollen, erhebliche negative Auswirkungen hat, oder eine bis zu einem bestimmten Stichtag ausgebliebene Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister.

Im Falle eines Rücktritts vom Mandatsvertrag vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister oder einer endgültigen Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung und Ausgabe der neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen werden die Zeichnungsaufträge der Aktionäre rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die Gesellschaft überwiesen wurden. Die flatex Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaigen bereits eingezahlten und an die Gesellschaft überwiesenen Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die Gesellschaft auf Rückzahlung der auf die neuen Aktien geleisteten Einlage jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre gegen die Gesellschaft gerichteten Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten einen Verlust erleiden, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht im Handelsregister eingetragen wird.

Im Falle der Beendigung des Mandatsvertrages durch die flatex Bank AG oder einer Beendigung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister wird das Bezugsrecht der Aktionäre ohne Kompensation gegenstandslos. Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung des Mandatsvertrags bzw. eines Rücktritts durch die flatex Bank AG die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister bereits erfolgt ist oder eine Rücknahme der Anmeldung nicht mehr möglich sein sollte, erwerben die Aktionäre und Erwerber von Bezugsrechten, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, die neuen Aktien zum Bezugspreis; ein Rücktritt der Aktionäre bzw. Erwerber von Bezugsrechten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

 

Königstein im Taunus, im Dezember 2019

MEDIQON Group AG

– Der Vorstand –

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