TK Pensionsfonds AG
Hamburg
Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
(§ 30 Abs. 3, 96 ff. AktG)
Die TK Pensionsfonds AG ist am 20. Mai 2019 gegründet und am 12. August 2019 in das Handelsregister eingetragen worden.
Der Aufsichtsrat der TK Pensionsfonds AG besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die einzige Gründerin der TK Pensionsfonds AG hat in der Gründerversammlung vom 20. Mai 2019 drei Aufsichtsratsmitglieder der einzigen Aktionärin zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der TK Pensionsfonds AG bestellt. Die Bestellung dieser Mitglieder gilt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das erste (Rumpf-)Geschäftsjahr beschließt.
Da die TK Pensionsfonds AG weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, setzt sich der Aufsichtsrat nach Ansicht des Vorstands ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.
Der Aufsichtsrat wird nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, sofern nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Hamburg anrufen.
Hamburg, den 14. August 2019
Der Vorstand der TK Pensionsfonds AG
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