Tonkens Agrar AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Tonkens Agrar AG
Sülzetal
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 02.01.2020

Tonkens Agrar AG

Sülzetal

– ISIN: DE000A1EMHE0 / WKN: A1EMHE –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 11. Februar 2020, um 9.30 Uhr,
im Landhotel Schwarzer Adler,
Alte Dorfstraße 2, 39171 Sülzetal, OT Osterweddingen,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Welsleber Straße 1, 39171 Sülzetal, und im Internet unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär unverzüglich kostenlos übersandt. Übersendungsverlangen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, so dass eine Feststellung erfolgt ist und die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die schuette Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wildeshausen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 zu bestellen.

II. Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Dienstag, den 4. Februar 2020, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (der „Nachweisstichtag“), d.h. Dienstag, den 21. Januar 2020, 00:00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Tonkens Agrar AG unter der folgenden Adresse bis spätestens Dienstag, den 4. Februar 2020, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

Tonkens Agrar AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040 / 63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Tonkens Agrar AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Tonkens Agrar AG bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 15 Absatz 5 der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Soweit die Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt wird, können abweichende Formerfordernisse bestehen, die durch den Aktionär bei dem jeweiligen Kreditinstitut, der Aktionärsvereinigung oder den in § 135 AktG gleichgestellten Personen zu erfragen sind.

Von der Gesellschaft benannter weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Im Fall seiner Bevollmächtigung übt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist ohne Weisungen des Aktionärs nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung oder kann werktäglich (Mo. – Fr.) zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr unter Tel. 039205 / 4174-10 angefordert werden.

Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Montag, den 10. Februar 2020, 12:00 Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Ferner bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

IV. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bis Montag, den 27. Januar 2020, 24:00 Uhr, ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Ordnungsgemäße Anträge von Aktionären mit einer etwaigen Begründung oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis Montag, den 27. Januar 2020, 24:00 Uhr, eingegangen sind sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unter der Internetadresse

www.tonkens-agrar.de

dort unter der Rubrik „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht.

Sülzetal, im Dezember 2019

Tonkens Agrar AG

Der Vorstand

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Tonkens Agrar AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, ggfls. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Tonkens Agrar AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG).

Die Dienstleister der Tonkens Agrar AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Tonkens Agrar AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Tonkens Agrar AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat. Anschließend werden die Daten gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Tonkens Agrar AG unentgeltlich geltend machen. Den Datenschutzbeauftragten der Tonkens Agrar AG erreichen Sie wie folgt:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 / 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Zudem steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Sülzetal, im Dezember 2019

Tonkens Agrar AG

Der Vorstand

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