Phönix Sonnen Wärme AG: Angebot zum Bezug von Aktien der Phönix Sonnen Wärme AG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Phönix Sonnen Wärme AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Angebot zum Bezug von Aktien der Phönix Sonnen Wärme AG 23.01.2020

Phönix Sonnen Wärme AG

Berlin

Bekanntmachung – Angebot zum Bezug von Aktien der Phönix Sonnen Wärme AG, Berlin

Das nachstehende Angebot richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der Phönix Sonnen Wärme AG.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Phönix Sonnen Wärme AG mit dem Sitz in der Ostendstr. 1 in 12459 Berlin, HRB-Nr. 75265 beim Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg hat am 12.12.2019 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von 14.294 EUR um 42.882 EUR auf 57.176 EUR durch Ausgabe von 42.882 Stück neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gemäß §§ 182 ff AktG. beschlossen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der auf derselben Hauptversammlung beschlossenen Kapitalherabsetzung der Phönix Sonnen Wärme AG. Die Aktionäre haben ein gesetzliches Bezugsrecht. D.h.: Jedem Aktionär muss auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. Mithin entfällt auf jede Aktie nach der Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung ein Bezugsrecht für drei neue Aktien. Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger.

Der Vorstand der Phönix Sonnen Wärme AG wurde ermächtigt, die übrigen Bedingungen der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, des Inhalts der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Auf Grundlage der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der Phönix Sonnen Wärme AG vom 12.12.2019 legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats folgendes fest:

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 42.882 EUR ausgegeben. Der Betrag der festgesetzten Einzahlungen beläuft sich auf 42.882 EUR.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Aktionäre, in der Zeit vom 24.01.2020 (Beginn der Bezugsfrist) bis zum 12.02.2020, 24.00 Uhr (Ende der Bezugsfrist):

1.)

Das bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen und im Original in 2-facher Ausfertigung bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) an die Phönix Sonnen Wärme AG, Ostendstr. 1 in 12459 Berlin zu übersenden und

2.)

den Ausgabebetrag für die im Rahmen des Bezugsrechts gezeichneten Aktien unverzüglich nach Zeichnung der Aktien, spätestens aber bis zum 15.02.2020 auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der GLS Bank eG (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) zu überweisen:

Phönix Sonnen Wärme AG
IBAN: DE58 4306 0967 1122 2469 00

Die Zahlung ist mit dem Verwendungszweck Ausübung Bezugsrecht, Name des Zeichners und Wohnort des Zeichners zu kennzeichnen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird der Zeichnungsschein automatisch und ohne weitere Erklärung durch den Vorstand unverbindlich.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 12.06.2020 in das Handelsregister eingetragen wird.

 

Berlin, im Januar 2020

Raoul von der Heydt (Vorstand)

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