Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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CS CLEAN SYSTEMS AG Ismaning |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2020 | 30.01.2020 |
CS CLEAN SYSTEMS AGIsmaningEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2020Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu deram 10. März 2020, Beginn 11:00 Uhr
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 30. September 2019 geendete Geschäftsjahr 2018/2019 und des Berichts des Aufsichtsrats |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 30. September 2019 geendete Geschäftsjahr 2018/2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von 18.335.549,39 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro auf jede gewinnberechtigte Stückaktie. Vortrag auf neue Rechnung: 15.896.568,89 Euro Die Dividende wird – einen entsprechenden Beschluss zur Auszahlung einer Dividende vorausgesetzt – bis spätestens sechs Wochen nach Beschlussfassung der Hauptversammlung an die Aktionäre ausgezahlt. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 30. September 2019 geendete Geschäftsjahr 2018/2019 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2019 geendete Geschäftsjahr 2018/2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2019 geendete Geschäftsjahr 2018/2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das am 30. September 2019 geendete Geschäftsjahr 2018/2019 je eine Vergütung in Höhe von 15.000,- Euro. Gemäß § 12 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte dieser Vergütung, d.h. 30.000,- Euro, und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache, d.h. 22.500,- Euro. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Sofern die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht im gesamten Geschäftsjahr 2018/2019 im Amt waren, erfolgt die Berechnung der Aufsichtsratsvergütung pro rata temporis. |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses (HGB) der CS CLEAN SYSTEMS AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 bestellt. |
TEILNAHME- UND STIMMRECHT
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der CS CLEAN SYSTEMS AG alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt.
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung besteht für jeden Aktionär die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung von einem anderen Aktionär oder seinem Ehegatten vertreten zu lassen, wobei für die Vollmacht neben der Schriftform eine Erteilung per Telefax oder E-Mail ausreichend ist.
Ismaning, im Februar 2020
CS CLEAN SYSTEMS AG
Der Vorstand