Biofrontera AG – Verlängerung der Bezugsfrist

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Biofrontera AG
Leverkusen
Gesellschaftsbekanntmachungen Verlängerung der Bezugsfrist 13.03.2020

– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung
in den USA, Kanada, Japan und Australien –

Biofrontera AG

Leverkusen

ISIN der Aktien der Biofrontera AG: DE0006046113

Bekanntmachung

VERLÄNGERUNG BEZUGSFRIST
betreffend die am 28. Februar 2020 veröffentlichten Bezugsangebote für die

0,5 % qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024
(ISIN: DE000A254RS9)

und die

1,00 % qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026
(ISIN: DE000A254RR1)

Der Vorstand hat am 26. Februar 2020 die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 0,5 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2024 (ISIN: DE000A254RS9) („Teilschuldverschreibungen 2020/2024“) im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 beschlossen. Der Vorstand hat am 26. Februar 2020 zudem die Ausgabe von bis zu Stück 1.600.000 der 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2026 (ISIN: DE000A254RR1) („Teilschuldverschreibungen 2020/2026“) im Nennbetrag von je EUR 5,00 und in einem Gesamt-Nennbetrag von bis zu EUR 8.000.000 beschlossen.

Die Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten wurden durch Bekanntmachungen im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 02. März 2020 bis einschließlich 17. März 2020 während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Ferner wurde vorgesehen, dass der Bezugspreis für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist in den Gesellschaftsblättern (Bundesanzeiger) und über ein elektronisches Informationsmedium bekannt gemacht wird.

Auf Grund der aktuellen Kapitalmarktbedingungen hat der Vorstand am 12. März 2020 beschlossen, die Bezugsfrist für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 zu verlängern, und zwar bis zum

31. März 2020.

Soweit also in den Bezugsangeboten für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 sowie für die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 der 17. März 2020 als Datum genannt ist, tritt an dessen Stelle der 31. März 2020.

Weitere Einzelheiten zu den Bezugsangeboten der Teilschuldverschreibungen 2020/2024 und der Teilschuldverschreibungen 2020/2026 können deren Bekanntmachungen im Bundesanzeiger vom 28. Februar 2020 entnommen werden. Für die Teilschuldverschreibungen 2020/2024 und die Teilschuldverschreibungen 2020/2026 sind die Anleihebedingungen maßgebend, die bei der Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, erhältlich sind und die im Internet unter www.biofrontera.com eingesehen und heruntergeladen werden können.

 

Leverkusen, im März 2020

Biofrontera AG

Der Vorstand

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