ISRA VISION AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ISRA VISION AG
Darmstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 07.04.2020

ISRA VISION AG

Darmstadt

– WKN 548 810 (nicht eingeliefert) –
– WKN A254W6 (eingeliefert) –

– ISIN DE0005488100 (nicht eingeliefert) –
– ISIN DE000A254W60 (eingeliefert) –

Dividendenbekanntmachung

Der Vorstand der ISRA VISION AG hat am 6. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag beschlossen, von der Möglichkeit nach § 1 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch zu machen und aus dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von EUR 21.303.627,22 an die Aktionäre eine Dividende in Form eines Abschlags auf den Bilanzgewinn von EUR 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie auszuzahlen. Der auf den 14. Mai 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung werden Vorstand und Aufsichtsrat dementsprechend nicht mehr die Ausschüttung einer Dividende, sondern den Vortrag des unter Berücksichtigung der Abschlagszahlung noch verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorschlagen.

Die Zahlung des Abschlags auf den Bilanzgewinn erfolgt auf die am 6. April 2020 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Auszahlung erfolgt ab dem 9. April 2020 grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt also 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls Kirchensteuer entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt für solche Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 gilt die deutsche Einkommensteuer mit dem Steuerabzug für private Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten. Auf Antrag kann eine Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Veranlagung zur Einkommensteuer einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren persönlichen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen vom ausländischen Aktionär fristgemäß beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.

 

Darmstadt, im April 2020

ISRA VISION AG

Der Vorstand

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