„Bavaria“ Schiffahrts- und Speditions-Aktiengesellschaft:

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
„Bavaria“ Schiffahrts- und Speditions-Aktiengesellschaft
Bamberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung eines Hinweises auf die bevorstehende Abspaltung eines Vermögensteils einer GmbH an eine AG 04.05.2020

„Bavaria“ Schiffahrts- und Speditions-Aktiengesellschaft

Bamberg

Bekanntmachung eines Hinweises auf die bevorstehende Abspaltung eines Vermögensteils einer GmbH an eine AG

Die Bavaria Lager und Transport GmbH mit dem Sitz in Würzburg (übertragende GmbH, AG Würzburg HRB 1280) beabsichtigt, durch Abspaltung im Weg der Aufnahme nach § 123 Abs.2 Nr.1 UmwG an die „Bavaria“ Schiffahrts- und Speditions-Aktien-gesellschaft mit dem Sitz in Bamberg (übernehmende AG, AG Bamberg HRB 10) aus ihrem Vermögen die Pensionsverpflichtung gegenüber Herrn Johannes Preissler, geb. am 19.09.1954, abzuspalten.

Da die übernehmende AG ist die alleinige Gesellschafterin der übertragenden GmbH ist, ist ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden AG nach §§ 125, 62 Abs.1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen die Aktionäre auf das Recht nach § 62 Abs.2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs.1 nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Übernehmenden AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Abspaltung beschlossen wird. Die Satzung knüpft das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils des Grundkapitals (vgl. § 62 Abs.2. S.2 UmwG).

 

Aschaffenburg, den 23.04.2020

„Bavaria“ Schiffahrts- und Speditions-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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