Heidelberg Pharma AG
Ladenburg
ISIN DE000A11QVV0 / WKN A11QVV
Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG –
Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten
Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG hat am 27. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage beschlossen, in teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.209.611,00 auf EUR 31.030.572,00 durch die Ausgabe von 2.820.961 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde auf der Grundlage der Ermächtigung in § 5 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem zum 1. Dezember 2018 beginnenden Geschäftsjahr voll gewinnanteilsberechtigt. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim erfolgte am 29. April 2020. Das Genehmigte Kapital 2018/I beträgt damit nach dieser Eintragung noch EUR 11.230.306,00.
Ladenburg, im April 2020
Heidelberg Pharma AG
Der Vorstand
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