Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck: Einladung zur 100. ordentlichen Hauptversammlung

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Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 100. ordentlichen Hauptversammlung 14.05.2020

Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck

Hamburg

Einladung zur 100. ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 23. Juni 2020,
um 11.00 Uhr im Hause der
GETREIDE AG, Reiherdamm 5, 20457 Hamburg, ein

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates; Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2019

2.

Bericht des Vorstandes über den Stand und die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, 24146 Kiel, Haselbusch 8, zum Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Verschiedenes

Gemäß § 17 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und die

a)

im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind

oder

b)

Ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über den Anteil am Sammelbestand der Gesellschaft bei einem Notar, bei einer Entgegennahme der Aktie befugten Wertpapiersammelbank oder sonst in der Einladung bezeichnete Stelle spätestens ab der Anmeldung und bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Versammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform zugehen. Im Fall des lit. b) ist in der Frist auch ein Hinterlegungsnachweis in Textform zu übermitteln. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen.

 

Hamburg, 11.05.2020

Getreide-Aktiengesellschaft vorm. P. Kruse – Chr. Sieck

Alexander Rothe
Vorstandsvorsitzender

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