ARZ Haan AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ARZ Haan AG
Haan
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 15.05.2020

ARZ Haan AG

Haan

AG Wuppertal HRB 12670

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Montag, dem 22. Juni 2020, 11:00 Uhr,
im Maritim Hotel Düsseldorf, im Raum Peking B/C,
Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf,

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2019 und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat am 5. Mai 2020 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht gebilligt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher unter Tagesordnungspunkt 1 nicht.

Die vorstehenden Unterlagen einschließlich des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der ARZ Haan AG, Landstraße 39 – 41, 42781 Haan, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. In der Hauptversammlung liegen die Unterlagen ebenfalls aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.206.440,69 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 1.266.092,30

Die Dividende wird am 20. Juli 2020 ausgezahlt.

Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 45.940.348,39 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien der Gesellschaft, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Verändert sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung, werden Vorstand und Aufsichtsrat bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie einen auf den Bestand eigener Aktien am Tag der Hauptversammlung angepassten Gewinnverwendungsbeschluss unterbreiten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer der ARZ Haan AG und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 sowie als Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Absatz 1 der Satzung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der ARZ Haan AG vor, § 8 Absatz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern.“

7.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der ARZ Haan AG setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß TOP 6 besteht der Aufsichtsrat gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung aus 4 Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat zu wählen:

Steffen Kalkbrenner, Diplom-Betriebswirt, Düsseldorf
Dr. Klaus Poggemann, Rechtsanwalt, Krefeld
Thomas Preis, Apotheker, Düsseldorf
Christoph Schmölzing, Rechtsanwalt, Düsseldorf

Die Wahl erfolgt satzungsgemäß für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung, Stammaktionäre zusätzlich zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 12 Absatz 3 der Satzung der ARZ Haan AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der ARZ Haan AG eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis Montag, 15. Juni 2020, 24:00 Uhr, bei der Anmeldestelle der ARZ Haan AG unter der Adresse

ARZ Haan AG, c/o C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen

in Schriftform angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Im Verhältnis zur ARZ Haan AG gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahmerecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht in Textform legitimieren.

Etwaige Anträge nach §§ 126,127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Adresse

ARZ Haan AG, Vorstand, Landstraße 39 – 41, 42781 Haan

per Post.

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihrer Begründung brauchen den Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 8. Juni 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Haan, den 15. Mai 2020

Der Vorstand

 

ARZ Haan AG
Landstraße 39 – 41, 42781 Haan
Telefon: 02129 5563-0
Telefax: 02129 5563-153
E-Mail: hauptversammlung@arz.de

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