RWS Vermögensplanung Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

 

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RWS Vermögensplanung Aktiengesellschaft
Hannover
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 15.05.2020

RWS Vermögensplanung Aktiengesellschaft

Hannover

EINLADUNG

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Freitag, 19. Juni 2020, 12.00 Uhr ein.

Die virtuelle Hauptversammlung der RWS AG findet ohne physische Präsenz der Aktionäre statt. Die Hauptversammlung können unsere Aktionäre live in Bild und Ton über das Internet verfolgen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die vorangegangene Anmeldung. Die Anmeldeunterlagen erhalten unsere Aktionäre direkt von der Gesellschaft.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Rotenburger Str. 17 in 30659 Hannover.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Geschäftsberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats

2.

Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 3.366.337,33

wie folgt zu verwenden:

a) Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von
€ 2,00 je Stückaktie bei einem dividendenberechtigten Grundkapital
von € 492.856,00

985.712,00

Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 07.07.2020
b) Vortrag auf neue Rechnung 2.380.625,33

Die vorgeschlagenen Beträge sind unter Berücksichtigung der zurzeit und voraussichtlich auch am Tage der Hauptversammlung gehaltenen und dann nicht dividendenberechtigten eigenen 27.144 Aktien ermittelt worden.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

5.

Erwerb und Veräußerung eigener Aktien

Der Vorstand der Gesellschaft wird gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, vom Tage der Beschlussfassung an für 18 Monate Aktien der RWS Vermögensplanung AG zum Gegenwert von EUR 669,76 je vinkulierter Namensaktie im Nennwert von DM 50,- (entspricht 26 Stückaktien im Nennwert von 1,- Euro) zu erwerben. Der Gesamtanteil der von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien darf 10 v. H. am Grundkapital der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien an Vertriebspartner – Handelsvertreter – und/oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Tochtergesellschaften im Zuge des vom Vorstand der Gesellschaft festgelegten Aktienbeteiligungsprogramms zu den in diesem Programm festgelegten Bedingungen zum Gegenwert von EUR 669,76 je vinkulierter Namensaktie im Nennwert von DM 50,- (entspricht 26 Stückaktien im Nennwert von 1,- Euro) zu veräußern. Im Übrigen ist ein Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen und zur Hauptversammlung rechtzeitig (§ 123 Ziff. 4 AktG n. F.) angemeldet sind. Sie können sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Fragemöglichkeit der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Gemäß § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ, elektronisch einzureichen sind. Fragen der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten können unter der folgenden E-Mailadresse gestellt werden:

hauptversammlung@rws.de

Gemäß §1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Ein Auskunftsrecht der Aktionäre im Sinne des § 131 Abs. 1 AktG besteht bei der virtuellen Hauptversammlung nicht.

Widerspruch

Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können von Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen. Die genauere Beschreibung über das Einlegen eines Widerspruches erhalten sie mit ihren Stimmrechtsunterlagen.

Zugang zu weiteren Informationen

Weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre, die Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die weiteren Informationen nach § 124 a AktG werden wir Ihnen direkt zusenden.

Nach der Hauptversammlung senden wir Ihnen auf Antrag auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse zu.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen werden ebenfalls direkt zugesandt.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die RWS AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

Sofern Sie als Aktionär von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung Fragen einzureichen und ihre Fragen dort behandelt werden, erfolgt dies grundsätzlich unter Nennung Ihres Namens. Dieser kann von anderen Teilnehmern der virtuellen Hauptversammlung zur Kenntnis genommen werden. Diese Datenverarbeitung ist zur Wahrung unseres berechtigten Interesses, den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung möglichst an eine physische Hauptversammlung anzugleichen und des berechtigten Interesses der übrigen Hauptversammlungsteilnehmer, den Namen eines Fragestellers zu erfahren, erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Der Nennung Ihres Namens können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen über

hauptversammlung@rws.de

Informationen für Aktionäre der RWS Vermögensplanung Aktiengesellschaft zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung sowie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, senden wir Ihnen zu.

Wir wünschen allen unseren Aktionären: „Bleiben Sie gesund!“

 

Hannover, 08. Mai 2020

Der Vorstand

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