B.M.P. Pharma Trading AG – Hauptversammlung 2017

B.M.P. Pharma Trading AG

Norderstedt

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 13. Juli 2017, 15.00 Uhr
(Einlass ab 14.00 Uhr)

im Hotel Business & More,
Frohmestraße 110–114, 22459 Hamburg

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der B.M.P. Pharma Trading AG für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 6.068,52. Es wird beschlossen den Jahresfehlbetrag mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von € 822.618,89 zu saldieren und den Bilanzverlust in Höhe von € 828.687,41 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Unser Aufsichtsratsmitglied, Herr Heitmann, tritt mit dem Ende der Hauptversammlung 2017 von seinem Amt zurück.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit § 95 Abs. 1 AG aus 3 Mitgliedern, die gemäß § 10 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den ausscheidenden Herrn Heitmann

Herrn Prof. Dr. Tobias Schulze, Rechtsanwalt, Rostock

als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Bestellung von Herrn Prof. Dr. Schulze erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung als Nachfolger für Herrn Heitmann für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2020.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens 6 Tage vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens zum 06. Juli 2017, 24:00 Uhr (Anmeldefrist), zugehen:

Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 127 79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Die Aktionäre müssen darüber hinaus gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des Anteilbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 22. Juni 2017, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oberhalb dieses Absatzes genannten Adresse bis spätestens zum 06. Juli 2017, 24:00 Uhr in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises über den Anteilsbesitz bei der vorstehend zur Anmeldung bezeichneten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung sowie ein form- und fristgerechter Nachweis über ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Abweichend hiervon richtet sich die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, nach den gesetzlichen Regelungen und den Anforderungen, die diese Institutionen und Personen für ihre Bevollmächtigung aufstellen. Wenn Sie eine dieser Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, stimmen Sie sich bitte mit dieser über die Anforderungen an die Bevollmächtigung ab.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen oder der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt werden:

B.M.P. Pharma Trading AG
Bornbarch 16
22848 Norderstedt
Fax: +49 (0)40-64556868
E-Mail: bmp@bmp.ag

Entsprechendes gilt auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 Aktiengesetz bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz sind per Post, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an folgende Adresse bzw. an folgende Kontaktdaten zu übersenden:

B.M.P. Pharma Trading AG
Bornbarch 16
22848 Norderstedt
Fax: +49 (0)40-64556868
E-Mail: bmp@bmp.ag

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis spätestens 28. Juni 2017, 24:00 Uhr, eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 Aktiengesetz unter der Internetadresse

www.bmp.ag

unter der Rubrik „Investor Relations“ zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrates liegen ab dem Tag der Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenlose Abschrift dieser Unterlagen.

 

Norderstedt, im Mai 2017

B.M.P. Pharma Trading AG

Der Vorstand

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