ÜZW Energie AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ÜZW Energie AG
Essenbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 08.06.2020

ÜZW Energie AG

Essenbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft unter Ankündigung der Tagesordnung fristgerecht zu der am Mittwoch, den 15. Juli 2020 um 14:30 Uhr, in die Fahrzeughalle der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, Bericht des Vorstands, Bericht des Aufsichtsrats

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 29. Mai 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 1.008.080,57 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Brutto-Dividende für das Kalenderjahr 2019 in Höhe von 7,00 € je Aktie im Nennwert von 1,00 € auf das gewinnberechtigte Grundkapital in Höhe von 83.520,00 €:
83.520 Aktien à 7,00 € 584.640,00 €
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 423.440,57 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 1.008.080,57 €

Gemäß § 58 Aktiengesetz ist der Dividendenanspruch am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrats neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nicht gebunden.

Turnusmäßig läuft mit dieser Hauptversammlung die Amtszeit von Herrn Graf Max-Georg von Arco auf Valley aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Graf Max-Georg von Arco auf Valley wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Verschiedenes

 

Altheim, 03. Juni 2020

Vorstand

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