Sedlbauer Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Sedlbauer Aktiengesellschaft
Grafenau
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 09.06.2020

Sedlbauer Aktiengesellschaft

Grafenau

WKN 722 460
ISIN DE0007224602

Einladung an unsere Aktionäre

Wir laden Sie zu unserer ordentlichen

HAUPTVERSAMMLUNG

ein. Sie findet am Dienstag, 21. Juli 2020, 10:30 Uhr, im Firmengebäude der SEDLBAUER AG, Wilhelm-Sedlbauer-Str. 2, in 94481 Grafenau (Industriegebiet Reismühle), statt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise im Rahmen der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie:

Die ordentliche Hauptversammlung der SEDLBAUER AG wird auch in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung geplant, jedoch unter dem Vorbehalt, dass das Infektionsgeschehen zu diesem Zeitpunkt auch eine entsprechende Versammlung zulässt. Sollten sich erneut weitreichende Restriktionen aufgrund der COVID-19-Verbreitung ergeben, so behält sich die SEDLBAUER AG vor, die Hauptversammlung unter fristgemäßer und rechtzeitiger Ankündigung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Selbstverständlich wird das Unternehmen in höchstem Maße dafür Sorge tragen, dass eine infektionsschutzkonforme Durchführung bestmöglich gewährleistet wird. Nähere Details zu notwendigen einzuhaltenden Hygienemaßnahmen am Tag der Hauptversammlung entnehmen Sie bitte der Homepage unter

www.sedlbauer.de/de/unternehmen/investor-relations#hauptversammlung

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Herrn Maximilian Halser für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen:

Dipl.-Ing. Eduard Wanzke, Vorsitzender
Christian Wanzke, stellv. Vorsitzender
Eva Schmilgun, Arbeitnehmervertreterin

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft consaris AG (ehemals KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG), Eggenfelden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Er setzt sich nach § 1 DrittelbG, §§ 95, 96, 101 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen.

Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung endet die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Ablauf der am 21. Juli 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Infolgedessen sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die neue Amtszeit gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:

Herrn Dipl.-Ing. Eduard Wanzke
Geschäftsführender Gesellschafter der Deutronic Elektronik GmbH, Adlkofen

Herrn Christian Wanzke
Geschäftsführender Gesellschafter der Deutronic Elektronik GmbH, Adlkofen

Die zur Wahl zu Aufsichtsratsmitgliedern vorgeschlagenen Personen haben keine weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates entscheiden zu lassen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Dienstag, den 30. Juni 2020, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, d. h. spätestens am Dienstag, dem 14. Juli 2020, 24:00 Uhr, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle zugehen. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt die Textform (§ 126 b BGB); sie müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Anmeldestelle:

SEDLBAUER AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 21027 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und haben auch kein Stimmrecht. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen, allerdings nicht in dessen eigenem Namen. Für die Bevollmächtigung stellen wir, auch für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht, die notwendigen Formulare unter

www.sedlbauer.de/de/unternehmen/investor-relations#hauptversammlung

zur Verfügung. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch elektronisch an

investor.relations@sedlbauer.de

übermittelt werden.

Dies setzt ebenfalls die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs gemäß den oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen und den fristgerechten Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen voraus.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Zusätzlich haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie im Zeitpunkt des Ergänzungsverlangens seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit Dienstag, 21. April 2020, 00:00 Uhr, über die erforderliche Mindestaktienzahl verfügen und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus.

Das Verlangen muss bis spätestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 26. Juni 2020 (24:00 Uhr), der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:

E-Mail: investor.relations@sedlbauer.de
Post: SEDLBAUER AG
Wilhelm-Sedlbauer-Straße 2
94481 Grafenau

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger sowie unter

www.sedlbauer.de/de/unternehmen/investor-relations#hauptversammlung

bekannt gemacht.

Anträge von Aktionären gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gem. § 127 AktG

Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

E-Mail: investor.relations@sedlbauer.de
Post: SEDLBAUER AG
Wilhelm-Sedlbauer-Straße 2
94481 Grafenau

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 4.680.000 Euro. Es ist eingeteilt in 180.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 180.000 Stimmrechte.

 

Grafenau, im Juni 2020

SEDLBAUER AG

Der Vorstand

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