Schöck AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Schöck Aktiengesellschaft
Baden-Baden
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 12.06.2020

Schöck Aktiengesellschaft

Baden-Baden

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Schöck Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden-Baden ein.

Termin: 13. Juli 2020, 15:00 Uhr
Ort: Schöck AG, Schneidweg 8, 76534 Baden-Baden

Zur Vorbereitung senden wir den Aktionären den Geschäftsbericht für das Jahr 2019 zu.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Berichte über die Lage der Schöck AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand der Schöck Aktiengesellschaft, Baden-Baden, schlägt der Hauptversammlung am 13. Juli 2020 vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 wie folgt zu verwenden:

1. Dividende an die Aktionäre 8.884.057,64
2. Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00
3. Vortrag auf neue Rechnung 158.262.249,28
4. Bilanzgewinn 167.146.306,92

Die Dividende an die Aktionäre entspricht einer Dividende von 6,73 Euro pro Stückaktie. Das Grundkapital von 3.425.000,00 Euro ist in Höhe von 3.378.377,28 Euro (1.320.068 Aktien) dividendenberechtigt, da auf die 18.212 eigenen Aktien der Schöck AG ein rechnerischer Wert in Höhe von 46.622,72 Euro entfällt. Die Dividende wird am 29. Juli 2020 ausbezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KAISER HAMMER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Baden-Baden, Sophienstraße 8, 76530 Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die bei Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch der Schöck AG als Aktionäre eingetragen sind.

Für den Fall, dass ein Aktionär an der Hauptversammlung persönlich nicht teilnehmen kann und eine andere Person mit der Ausübung des Stimmrechts beauftragen möchte, ist ein Formblatt für eine entsprechende Vollmacht auszufüllen. Diese Vollmacht ist vorab einzureichen oder bei Beginn der Hauptversammlung vorzulegen.

Im Sekretariat des kaufmännischen Bereiches der Schöck AG werden ab dem 13. Juni 2020 folgende Unterlagen für das Geschäftsjahr 2019 ausgelegt:

Jahresabschluss der Schöck AG

Lagebericht der Schöck AG

Bericht des Aufsichtsrates

Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns

Konzernabschluss der Schöck AG

Konzernlagebericht der Schöck AG

Geschäftsbericht

 

Schöck AG

Der Vorstand

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