GESCO Aktiengesellschaft: Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (genehmigtes Kapital)

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
GESCO Aktiengesellschaft
Wuppertal
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (genehmigtes Kapital) 23.06.2020

GESCO AG

Wuppertal

– ISIN DE000A1K0201 –
– Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 –

Mitteilung über Beschlussfassung
gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (genehmigtes Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung der GESCO AG hat am 18. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2023 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.083.949,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 1.083.949 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen und in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist der am 11. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung zu entnehmen. Die mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss verbundene Satzungsänderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.

 

Wuppertal, im Juni 2020

GESCO AG

Der Vorstand

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