Atlas Copco Germany Holding AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Atlas Copco Germany Holding AG
Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 07.07.2020

Atlas Copco Germany Holding AG

Essen

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Atlas Copco AB, Nacka/Schweden, hat uns (i) gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört und (ii) gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Ferner hat uns die Blitzstart Holding AG, München, (i) nach § 20 Abs. 1, 3, 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, und (ii) nach § 20 Abs. 4, 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

 

Essen, im Juni 2020

Atlas Copco Germany Holding AG

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