Daimler AG: Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts; Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Daimler AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts; Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 13.07.2020

Daimler AG

Stuttgart

– ISIN DE 000 710 000 0 –
– Wertpapier-Kenn-Nr. 710 000 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts; Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020)

Die ordentliche Hauptversammlung der Daimler hat am 8. Juli 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, eigene Aktien, auch unter Einsatz von Derivaten, zu erwerben und zu verwenden und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 10. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts) und 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts). Die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworbenen oder noch zu erwerbenden Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Unter Tagesordnungspunkt 10 hat die ordentlichen Hauptversammlung der Daimler AG am 8. Juli 2020 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals, insgesamt oder in Teilen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, Wandel-/ Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000.000,00 € zu begeben und in diesem Zusammenhang Wandlungs- oder Optionsrechte und Wandlungs- oder Optionspflichten auf auf den Namen lautende Stückaktien der Daimler AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 500.000.000,00 € nach näherer Maßgabe der Wandel- beziehungsweise Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 10. Juni 2020 zu Tagesordnungspunkt 10 der ordentlichen Hauptversammlung der Daimler AG im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird beim Handelsregister Stuttgart (HRB 19360) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 8. Juli 2020 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 500.000.000,00 € bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in das Handelsregister eingetragen.

 

Stuttgart, im Juli 2020

Daimler AG

Der Vorstand

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