Schaltbau Holding AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

Schaltbau Holding AG

München

ISIN DE000A2NBTL2

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Im Nachgang zur außerordentlichen Hauptversammlung der Schaltbau Holding AG vom 3.
Februar 2022 wurde von drei Aktionären Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen erhoben
gegen

 
(i)

den Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
zwischen der Voltage BidCo GmbH als herrschendem Unternehmen und der Schaltbau Holding
AG als abhängigem Unternehmen (TOP 1) und

(ii)

die Beschlüsse über die Wahlen von Herrn Dr. Friedel Drees (TOP 3.1), Frau Vanessa
Lemmer (TOP 3.2), Herrn Wilko Andreas Stark (TOP 3.3) sowie Herrn Willi Westenberger
(TOP 3.4) zum Aufsichtsrat.

Die Klagen sind vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem
Aktenzeichen 5 HK O 2654/​22 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren
angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

 

München, im April 2022

Schaltbau Holding AG

– Der Vorstand –

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