Dürener Bauverein Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
Düren
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 17.07.2020

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft

Düren

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft

am Montag, den 24. August 2020 – 10.00 Uhr –

im Sitzungszimmer der Geschäftsstelle, Grüngürtel 31, 52351 Düren.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 346.864,44 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von 4 %, bezogen auf das Grundkapital in Höhe von EUR 230.081,35, also insgesamt EUR 9.203,25

b)

Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR 337.661,19

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RG Graßmann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heinrich-Heine-Str. 13, 52349 Düren, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §§ 1, 4 Drittelbeteiligungsgesetz und den Regelungen der Satzung zusammen. Danach besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern, von denen 1 Mitglied von der Stadt Düren entsandt wird, 5 Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden und 3 Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Damen und Herren als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Axel Lingens, Personalratsvorsitzender beim Bundeswehr Dienstleistungszentrum Aachen, wohnhaft in Düren;
Ersatzmitglied: Frau Elisabeth Koschorreck, Rentnerin, wohnhaft in Düren;

b)

Herrn Valentin Veithen, Rentner, wohnhaft in Düren;
Ersatzmitglied: Frau Verena Schloemer, Geschäftsführerin Kreisfraktion Bündnis 90/Die Grünen, wohnhaft in Düren;

c)

Herrn Georg Wilhelm Hamm, Rechtsanwalt, wohnhaft in Düren;
Ersatzmitglied: Herrn Rolf Peter Hohn, Rentner, wohnhaft in Düren;

d)

Herrn Norbert Weber, Rentner, wohnhaft in Düren;
Ersatzmitglied: Herrn Roland Kulig, Industriekaufmann, wohnhaft in Düren;

e)

Herrn Wolfgang Spelthahn, Landrat, wohnhaft in Niederzier;
Ersatzmitglied: Herrn Dirk Hürtgen, Kreiskämmerer, wohnhaft in Kreuzau

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr der Bestellung zählt nicht mit.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft, Grüngürtel 31, 52351 Düren, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen in Kopie überlassen:

Der festgestellte Jahresabschluss der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019,

der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019,

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019,

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge von Aktionären

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
Grüngürtel 31
52351 Düren
oder per Telefax Nr.: 02421/3909711
oder per E-Mail unter: info@bauverein-dn.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG werden wir unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen. Dabei werden die bis zum Sonntag, den 9. August 2020, 24.00 Uhr, bei der oben benannten Adresse bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen.

Informationen zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit neue Regelungen zum Datenschutz. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit unserer Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bauverein-dn.de

(dort unter „Hauptversammlung“ im Bereich „Aktuelles“).

 

Düren, im Juli 2020

Der Vorstand

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