Aves One AG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aves One AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts 27.07.2020

Aves One AG

Hamburg

– ISIN: DE000A168114 / WKN: A16811 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien,
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der Aves One AG hat am 23. Juli 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 22. Juli 2025 eigene Aktien zu erwerben und zu verwenden, und zwar jeweils nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 12. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung der Aves One AG am 23. Juli 2020. Die Verwendung eigener Aktien kann dabei in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Erworbene eigene Aktien können zudem ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Hauptversammlungsbeschlusses, auf den für die weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, ergibt sich aus der am 12. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Aves One AG am 23. Juli 2020.

 

Hamburg, im Juli 2020

Aves One AG

Der Vorstand

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