CHARTA Börse für Versicherungen AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CHARTA Börse für Versicherungen Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 27.07.2020

CHARTA Börse für Versicherungen AG

Düsseldorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 27. August 2020, 10.00 Uhr
im Hotel Hilton Düsseldorf, Georg-Glock-Straße 20, 40474 Düsseldorf

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, der Stellungnahme des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum 31.12.2019 von EUR 262.979,68 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag).

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich nach den Bestimmungen der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglied zusammen. Die Wahl der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglieder

Herrn Michael Nagel, Gesellschafter und Geschäftsführer der Financial Partner Versicherungsmakler GmbH, Wuppertal, und

Herrn Sebastian Arnz, Versicherungsmakler / Inhaber der CuraPharm Arnz Versicherungsmakler e.K., Wülfrath,

zu wählen.

6.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 11 der Satzung auf insgesamt EUR 20.000,00 festzusetzen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Trusted Advice AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Sonstige Informationen betreffend die Hauptversammlung

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019, die Stellungnahme des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

CHARTA Börse für Versicherungen AG
Schirmerstraße 71
40211 Düsseldorf

eingesehen werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt.

Das Grundkapital der CHARTA Börse für Versicherungen AG ist auf 8.005 auf den Namen lautende Stückaktien aufgeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Von diesen Aktien hält die Gesellschaft einen Bestand von 445 Aktien (Stand: 22.07.2020); das Stimmrecht dieser Aktien ruht. Bei der Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrates (TOP 4) ruht gemäß § 136 AktG das Stimmrecht von Horst Loy, Inhaber von 25 Aktien und Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft sowie das Stimmrecht der AHC Assekuranzmakler Hagemann und Charles GmbH, Inhaberin von 25 Aktien, deren Gesellschafter/Geschäftsführer das Aufsichtsratsmitglied Michael J. Charles ist.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 14 und 15 der Satzung alle Inhaber von vinkulierten Namensaktien, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, oder deren Bevollmächtigte berechtigt. Eine Hinterlegung der Aktien ist nicht erforderlich. Eine Vollmacht bzw. Untervollmacht muss in Textform vorliegen. Wird die Vollmacht einem Intermediär oder einer diesem nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind der Gesellschaft per Post zu übersenden unter der Anschrift CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, oder per Telefax unter der Nummer 0211/86439-98. Ein etwaiger Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ein etwaiger Wahlvorschlag von Aktionären nach § 127 AktG braucht den anderen Aktionären nur dann nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht zu werden, wenn er bis zum 12. August 2020, 24.00 Uhr, der Gesellschaft übersandt wurde.

 

Düsseldorf, den 22. Juli 2020

CHARTA Börse für Versicherungen AG

Der Vorstand

Dietmar Diegel

TAGS:
Comments are closed.