XETOS AG – Hauptversammlung 2020

Hohenbrunn

WKN 512180

Einberufung der Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein, zur

Ordentlichen Hauptversammlung der XETOS AG

am Freitag, den 25.09.2020 um 10:00 Uhr

in unseren Büroräumen in der Friedrich-Bergius-Str. 12, 85662 Hohenbrunn

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der XETOS AG zum 31.12.2019, des Lageberichtes des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 85662 Hohenbrunn, Friedrich-Bergius-Str. 12, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und unentgeltlich eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist daher gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 fasst die Hauptversammlung somit keinen Beschluss.

2.

Ergebnisverwendung der XETOS AG

Das Geschäftsjahr 2019 der XETOS AG wurde mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von minus EUR 660.859,72 abgeschlossen. Hieraus ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 7.612.018,23 zum 31.12.2019.

Der Jahresfehlbetrag 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Zu Tagesordnungspunkt 2 fasst die Hauptversammlung somit keinen Beschluss.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 der Satzung der XETOS AG (§§ 96 Abs. 1, 101 AktG) aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Herren Peter Kalwitzki und Ralph Winterhalter haben ihre Ämter niedergelegt und sind mit Wirkung zum 31. August 2020 aus dem Aufsichtsrat der XETOS AG ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat hat vorgeschlagen, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder

Dr. Bernhard Ohnesorge
wohnhaft in 07745 Jena
Geschäftsführer
keine weiteren Aufsichtsratsmandate

Torsten Schumann
wohnhaft in 10245 Berlin
Justiziar
keine weiteren Aufsichtsratsmandate

für eine Amtsperiode gemäß § 9 der Satzung zu wählen

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

Ende der Tagesordnung

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 18.09.2020 während der Geschäftsstunden am Sitz unserer Gesellschaft oder einer anderen in § 13 Abs. 1 der Satzung genannten Stelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen oder ihre Aktienurkunden während der Hauptversammlung im Original vorweisen können.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme von Aktien befugten Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung im Original spätestens am 22.09.2020 zusammen mit der Anmeldung zur HV bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für Sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Darüber hinaus weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts unter den o.g. Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten hin. Eine entsprechende Vollmacht ist vorzulegen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, sofern Aktionäre nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die unter anderem verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteil zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Es ist eine neunzigtägige Vorbesitzzeit des genannten Mindestbesitzes von Aktien i.S.d. § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 1 Satz 3 AktG, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlich.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen, § 122 Abs. 2 S. 2 AktG.

Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der XETOS AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 01.09.2020 zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

XETOS AG
z.Hd. des Vorstands
Friedrich-Bergius-Str. 12
85662 Hohenbrunn
Email: knocke@xetos.com

Bekanntzumachende Ergänzungen zur Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 11.09.2020 der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an ausschließlich folgende Adresse übersandt hat:

XETOS AG
z.Hd. des Vorstands
Friedrich-Bergius-Str. 12
85662 Hohenbrunn
Email: knocke@xetos.com

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der XETOS AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen.

 

Hohenbrunn, im August 2020

XETOS AG

Vorstand
Frank Knocke

TAGS:
Comments are closed.