CD Deutsche Eigenheim AG: Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

CD Deutsche Eigenheim AG

Berlin

– ISIN DE000A168270 –

Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 28. Februar 2018 und 13. November 2018 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.280.000,00 um EUR 4.224.000,00 auf EUR 1.056.000,00, eingeteilt in 1.056.000 auf den Namen lautende Stückaktien (Stammaktien), herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 5:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils fünf auf den Namen lautende Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurde am 06. September 2019 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 1.056.000,00 herabgesetzt. Nachdem die letzte Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung vom 13. November 2018 zurückgenommen wurde, kann nunmehr auch die wertpapiertechnische Umsetzung erfolgen.

Am 09. Oktober 2020 abends werden die 5.280.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 5:1 zusammengelegt. Für je fünf alte Aktien mit der ISIN DE000A168270 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A3H22D7 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Laufende Börsenaufträge, die am 07. Oktober 2020 nicht ausgeführt werden, erlöschen infolge der Umstellung. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A289WT3) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A289WT3 ist nicht beabsichtigt. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Banking nach dem 19. Oktober 2020 wertlos ausgebucht. Ein Barausgleich von Aktienspitzen durch die Gesellschaft erfolgt nicht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der CD Deutsche Eigenheim AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE000A168270 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A3H22D7 für „konvertierte“ Aktien.

 

Berlin, im Oktober 2020

CD Deutsche Eigenheim AG

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