Westwing Group AG: Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Westwing Group AG

Berlin

– ISIN: DE000A2N4H07 –
– WKN: A2N4H0 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

(Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter
Ausschluss des Bezugsrechts)

Der Vorstand der Westwing Group AG (die „Gesellschaft“) hat am 30. September 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom 05. Oktober 2020 unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2018/IV) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.750.601,00 um EUR 93.750,00 auf EUR 20.844.351,00 durch Ausgabe von 93.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 je Aktie und mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01. Januar 2020 gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts für bestehende Aktionäre zu erhöhen.

 

Berlin/München im Oktober 2020

Westwing Group AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.