Rubin 95. AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG

Rubin 95. AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 AktG

Die VRB Vorratsgesellschaften GmbH hat uns gemäß § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen und eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört.

 

Berlin, 05.10.2020

Rubin 95. AG

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