Hering AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hering AG

Gunzenhausen

Amtsgericht Ansbach, HRB 2469

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 26. November 2020

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

26. November 2020, um 10:00 Uhr,
Bavariaring 24, 80336 München
(Geschäftsräume der BAVARIA lndustries Group AG)

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einem Jahresüberschuss von EUR 641.247,95 festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.

2.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 101 Abs. 1 AktG zusammen. Gemäß § 95 Satz 1 AktG i.V.m. § 8 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das Aufsichtsratsmitglied Carsten Lind hat mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Hering Wärmetauscher Holding AG für das Geschäftsjahr 2019 die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats erklärt.

Es soll in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein neues Mitglied des Aufsichtsrates für eine volle Amtszeit neu gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person ab Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Michael Schwarz, München, Betriebswirt

Gemäß § 102 AktG endet die Amtszeit der in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet.

Der vorgeschlagene Kandidat hat sich – im Falle seiner Wahl – zur Annahme des Mandats bereit erklärt.

Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bitte teilen Sie uns zur unten angegebenen Adresse mit, sollten Sie sich vertreten lassen wollen.

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG von Aktionären gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Adresse schriftlich zu richten:

Hering AG
Nürnberger Str. 96
91710 Gunzenhausen
Fax +49 9831 8000-67

Sollte eine Präsenzveranstaltung aufgrund gesetzlicher Corona-Bestimmungen nicht möglich sein, wird die Hauptversammlung virtuell abgehalten.

 

Gunzenhausen, im Oktober 2020

Hering AG

Der Vorstand

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