Hering AG
Gunzenhausen
Amtsgericht Ansbach, HRB 2469
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 26. November 2020
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
26. November 2020, um 10:00 Uhr,
Bavariaring 24, 80336 München
(Geschäftsräume der BAVARIA lndustries Group AG)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einem Jahresüberschuss von EUR 641.247,95 festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen. |
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2. |
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 101 Abs. 1 AktG zusammen. Gemäß § 95 Satz 1 AktG i.V.m. § 8 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Das Aufsichtsratsmitglied Carsten Lind hat mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der Hering Wärmetauscher Holding AG für das Geschäftsjahr 2019 die Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats erklärt. Es soll in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein neues Mitglied des Aufsichtsrates für eine volle Amtszeit neu gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person ab Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen:
Gemäß § 102 AktG endet die Amtszeit der in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet. Der vorgeschlagene Kandidat hat sich – im Falle seiner Wahl – zur Annahme des Mandats bereit erklärt. Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bitte teilen Sie uns zur unten angegebenen Adresse mit, sollten Sie sich vertreten lassen wollen. Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG von Aktionären gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Adresse schriftlich zu richten:
Sollte eine Präsenzveranstaltung aufgrund gesetzlicher Corona-Bestimmungen nicht möglich sein, wird die Hauptversammlung virtuell abgehalten. |
Gunzenhausen, im Oktober 2020
Hering AG
Der Vorstand