Karwendelbahn-Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 2 AktG

Karwendelbahn Aktiengesellschaft

Mittenwald

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 2 AktG

Die Konsortium AG mit dem Sitz in Mittenwald hat uns gemäß § 20 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr – weder unmittelbar noch kraft Zurechnung nach § 16 Abs. 4 AktG – mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.

 

Mittenwald/​Heidenheim, im Dezember 2020

Karwendelbahn AG

Der Vorstand

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