alstria office REIT-AG, Hamburg – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG (alstria Mannheim/Wiesbaden GP GmbH)

alstria office REIT-AG

Hamburg

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 UmwG

 

Wir geben bekannt, dass die alstria Mannheim/​Wiesbaden GP GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 108033, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der alstria office REIT-AG, auf die alstria office REIT-AG verschmolzen wird.

In den Geschäftsräumen der alstria office REIT-AG, Steinstr. 7, 20095 Hamburg können während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:

1.

der Verschmelzungsvertrag zwischen der alstria office REIT-AG und der alstria Mannheim/​Wiesbaden GP GmbH

2.

die gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 UmwG auszulegenden Jahresabschlüsse und Lageberichte der alstria office REIT-AG und der alstria Mannheim/​Wiesbaden GP GmbH.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift der unter 1. und 2. genannten Unterlagen erteilt. Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der alstria office REIT-AG erreichen, haben gemäß § 62 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 UmwG das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen hat bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der alstria office REIT-AG einzugehen.

 

Hamburg, im Juli 2023

alstria office REIT-AG

Der Vorstand

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