Bendel Insolvenzverwaltung AG: Hauptversammlung

Bendel Insolvenzverwaltung Aktiengesellschaft

Würzburg

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer

Hauptversammlung

am Freitag, den 12. März 2021, 08:00 Uhr

in den Konferenzraum K II der
Bendel Insolvenzverwaltung AG,
Hofstraße 3, 97070 Würzburg

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Der Jahresabschluss kann in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel. 0931 /​ 45 20 29 – 50, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 von 30.300,10 € wie folgt zu verwenden:

a) An die Aktionäre auszuschüttender Betrag: 0,00 €
b) In die Gewinnrücklagen einzustellender Betrag: 1.515,00 €
c) Gewinnvortrag: 28.785,10 €
d) Bilanzgewinn: 30.300,10 €
e) Zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses: 0,00 €
3.

Wahl zum Aufsichtsrat

Laut §§ 95 S. 1, 96 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Somit setzt sich der Aufsichtsrat ausschließlich aus Aktionärsvertretern zusammen.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Derzeit verfügt die Gesellschaft über einen gerichtlich bestellten Aufsichtsrat. Die Bestellung war notwendig, da die Ämter aller Aufsichtsratsmitglieder aufgrund Zeitablaufes geendet hatten und der Aufsichtsrat nicht mehr ordnungsgemäß besetzt war. Das Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder erlischt, sobald der Mangel durch Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern behoben ist.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Oliver Jörg
Hausham, Rechtsanwalt

als Mitglied in den Aufsichtsrat wiederzuwählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Nikolaus Bergmann
Würzburg, Rechtsanwalt

als Mitglied in den Aufsichtsrat wiederzuwählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Jörg Hofmann
Würzburg, Rechtsanwalt

als Mitglied in den Aufsichtsrat wiederzuwählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

 

Würzburg, im Januar 2021

Der Vorstand

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