action press AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

action press AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die GFI Gesellschaft für Informationswirtschaft GmbH, Frankfurt am Main, hat ihre Mitteilung gemäß Bekanntmachung wie im Bundesanzeiger am 20. Oktober 2020 veröffentlicht wie folgt korrigiert und darüber hinaus untenstehende weitere Mitteilung gemacht:

Die GFI Gesellschaft für Informationswirtschaft GmbH, Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.

Überdies gehört ihr eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) i. S. d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG in Höhe von 100 % der Anteile und Stimmrechte.

Darüber hinaus hat uns die GFI Gesellschaft für Informationswirtschaft GmbH, Frankfurt am Main, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nunmehr keine Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) im Sinne des § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört und ihr nicht mehr gemäß § 20 Abs. 1 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der Gesellschaft gehört.

 

Frankfurt am Main, im Februar 2021

action press AG

Der Vorstand

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