Vascory AG: Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Vascory AG

Frankfurt am Main

(künftig ECHOS Holding AG)

ISIN DE0007786303 /​ WKN 778630

BEKANNTMACHUNG

Nachstehende Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an die Aktionäre und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Die außerordentliche Hauptversammlung der Vascory AG (folgend: „Gesellschaft“) vom 23.02.2021 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 102.000,– Euro um bis zu 1.000.000,– Euro auf bis zu 1.102.000,– Euro durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zum Bezugspreis von € 1,00 je Stückaktie erhöht.

Die neuen Aktien werden zum Betrag von € 1,00 pro Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1,02:10 zum Bezug angeboten.

Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2021 gewinnberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und Ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist, Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Zur Vermeidung des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechtes fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit

vom 05.02.2021 bis 19.03.2021

bei der Gesellschaft auszuüben.

Zur Wahrung der Frist ist der Zugang des unterschriebenen Zeichnungsscheins in zweifacher Ausfertigung bei der Gesellschaft unter der Adresse erforderlich:

Vascory AG, Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt am Main

Eine Übersendung per Telefax oder per E-Mail ist nicht ausreichend.

Der Zeichnungsschein steht unter folgendem Link zum Download bereit:

https://www.vascoryag.com/investor-relations/zeichnungsschein

Während der Zeichnungsfrist kann ein Aktionär das Bezugsrecht oder Teile davon mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes auf einen anderen bestehenden Aktionär übertragen. Falls ein Aktionär eine entsprechende Übertragung seiner Bezugsrechte oder von Teilen seiner Bezugsrechte oder die Zeichnung zusätzlicher neuer Aktien über sein Bezugsrecht hinaus wünscht, bittet die Gesellschaft umgehend um entsprechende schriftliche Mitteilung bis zum 12.03.2021.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

Ein vorbereiteter Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung wird allen Aktionären per Post zugesandt. Wir bitten die Aktionäre, den Zeichnungsschein kurzfristig auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung bis zum 22.03.2021 (Posteingang) an die Vascory AG zurückzusenden.

 

Frankfurt am Main, im März 2021

Vascory AG

Der Vorstand

 

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