Kyros B AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 AktG

Kyros B AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 AktG

Die Siemens Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Berlin und München hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und damit zugleich – auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG – mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.

 

München, im März 2021

 

Der Vorstand

 

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