National-Bank Aktiengesellschaft: Hauptversammlung

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 30.03.2021:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 30.03.2021

National-Bank Aktiengesellschaft

Essen

– Wertpapier-Kenn-Nr. 808 150 –
– ISIN DE0008081506 –

VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG
AM 12. MAI 2021

An die
Aktionärinnen und Aktionäre der NATIONAL-BANK

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, dem 12. Mai 2021, um 10.00 Uhr stattfindenden ordentlichen HAUPTVERSAMMLUNG der NATIONAL-BANK AG mit Sitz in Essen ein.

Leider können wir Sie auch in diesem Jahr nicht persönlich begrüßen. Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, ist es immer noch entscheidend, physische Kontakte zu vermeiden. Daher gestalten wir unsere Hauptversammlung wie auch im letzten Jahr so, dass möglichst wenige Personen an einem Ort zusammentreffen. Wir machen daher mit Zustimmung des Aufsichtsrates erneut von der gesetzlichen Regelung Gebrauch, unsere ordentliche Hauptversammlung als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Die virtuelle Hauptversammlung findet in der Hauptniederlassung der NATIONAL-BANK, Theaterplatz 8, 45127 Essen, ohne Ihre physische Präsenz oder der Ihrer Bevollmächtigten statt.

Für die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor unserer virtuellen Hauptversammlung, d. h. am Mittwoch, dem 21. April 2021, 00.00 Uhr, (Nachweisstichtag) unsere Aktionäre sind (Berechtigung) und sich zur virtuellen Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung bis Mittwoch, dem 5. Mai 2021, 24.00 Uhr, ordnungsgemäß anmelden (siehe die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung unter Ziffer II).

Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) unter der Internetadresse

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

in Bild und Ton übertragen. Die Ausübung Ihres Stimmrechts und eine Fragemöglichkeit wie auch die Möglichkeit zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte werden Ihnen über elektronische Kommunikation möglich sein (siehe die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der folgenden Tagesordnung).

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 10.649.600 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und einen etwa verbleibenden Restbetrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Der Vorschlag wird durch die Beträge für die Ausschüttung und die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen konkretisiert, wenn die Zahl der eigenen und damit nicht dividendenberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Hauptversammlung feststeht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 7 Aktiengesetz ermächtigt, bis zum 11. Mai 2026 eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende eines jeden Tages 1,5 % des Grundkapitals der NATIONAL-BANK AG nicht übersteigen darf. Aufgrund dieses Beschlusses dürfen Aktien nur erworben werden, wenn der Preis je Aktie um nicht mehr als 10 % über oder unter dem Kurs liegt, der bei den über die NATIONAL-BANK AG getätigten Umsätzen an den drei vorausgegangenen Umsatztagen im Durchschnitt bezahlt wurde.

Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 erteilte und bis zum 8. Mai 2022 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Davon sind nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und §§ 1 Abs. 1 Ziffer 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz drei Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrates stützen sich auf die Empfehlung des Präsidialausschusses und streben die Erfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils an. Der Aufsichtsrat geht auch nach Rücksprache mit den Kandidaten davon aus, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit werden aufbringen können.

Die Amtszeit der von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Klaus Engel, Bernd Franken und Friedrich P. Kötter endet turnusmäßig mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Das Aufsichtsratsmitglied Eberhard Kieser hat sein Mandat zum Ende dieser Hauptversammlung vorzeitig niedergelegt. Turnusmäßig endet das Mandat erst zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

6.1

Herrn Prof. Dr. Klaus Engel, wohnhaft in Mülheim a. d. Ruhr, ehem. Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen,

6.2

Herrn Bernd Franken, wohnhaft in Düsseldorf, Geschäftsführer Nordrheinische Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsseldorf,

6.3

Herrn Friedrich P. Kötter, wohnhaft in Essen, Verwaltungsrat der Kötter Unternehmensgruppe, Essen,

wiederzuwählen und

6.4

anstelle von Herrn Eberhard Kieser

Herrn Prof. Dr. Bernd Wassermann, wohnhaft in Essen, Geschäftsführender Gesellschafter, Dr. Wassermann & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen,

zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ende der im Jahr 2022 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder je als Einzelwahl durchzuführen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Hinweis

Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns zu Tagesordnungspunkt 2 sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

zugänglich.

Die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 hat verbindlichen Charakter. Zu den Tagesordnungspunkten können die Aktionäre mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen oder sich der Stimme enthalten.

Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6. zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrates bestehen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der NATIONAL-BANK AG, ihren Organen oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgeblich ansehen würde.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Herr Bernd Franken Geschäftsführer im Geschäftsbereich Kapitalanlage der Nordrheinischen Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsseldorf, ist, die Aktien und nachrangige Schuldscheindarlehen der NATIONAL-BANK AG hält und Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobiliendarlehen zur NATIONAL-BANK AG unterhält.

Prof. Dr. Klaus Engel

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

1984 – 1989 Chemische Werke Hüls AG, Marl
1989 – 1994 VEBA AG, Düsseldorf
1994 – 1998 Hüls AG, Marl
1998 Geschäftsführer der Creanova Spezialchemie GmbH, Marl
1998 Stinnes AG, Mülheim an der Ruhr
1999 Mitglied des Vorstandes der Brenntag AG, Mülheim an der Ruhr, ab 2001 Vorsitzender des Vorstandes
2006 – 2007 Mitglied des Vorstandes der RAG Aktiengesellschaft, Essen
2006 – 2008 Vorsitzender des Vorstandes der Degussa AG, Düsseldorf
2007 – 2008 Mitglied des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen
2009 – 2017 Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen

Ausbildung

1974 – 1980 Studium der Chemie an der Ruhr-Universität Bochum, Abschluss als Diplom-Chemiker
1984 Promotion zum Dr. rer. nat. an der Ruhr-Universität Bochum

Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der NATIONAL-BANK AG:

Herr Prof. Dr. Engel trat nach Studium und Promotion zum Dr. rer. nat. 1984 in die Chemischen Werke Hüls AG, Marl, ein. Nach mehreren Stationen in anderen Tochterunternehmen des VEBA-Konzerns wurde er 2007 zum Mitglied des Vorstandes, 2009 zum Vorsitzenden des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen, berufen (bis 23. Mai 2017). Herr Prof. Dr. Engel war zugleich Präsident des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI). Er ist seit dem 16. Mai 2012 Mitglied des Aufsichtsrates. Seit dem 9. Mai 2018 ist Herr Prof. Dr. Engel außerdem Mitglied und seit dem 1. Januar 2020 stellvertretender Vorsitzender des Risiko- und Prüfungsausschusses. Seit dem 29. Juni 2020 ist er zudem stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates sowie des Präsidialausschusses.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Innoplexus AG bis 8. März 2021

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Corteva Agriscience

Bernd Franken

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

1988 – 1993 Andersen Consulting GmbH
Prokurist
1993 – 2000 MTG Malteser Trägergesellschaft gGmbH
Abteilungsleiter Finanzen/​Controlling
2000 – 2008 Bistum Trier, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ordinariatsdirektor, Hauptabteilung Finanzen
2008 – 2013 Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts
Mitglied des Vorstandes, Ressort Kapitalanlage, ab September 2010 Vorstandssprecher
seit 2014 Nordrheinische Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Geschäftsführer

Ausbildung

1984 – 1985 Claremont Colleges & Graduate School, Claremont, California, USA
Economics, Organization, Organizational Psychology
1981 – 1987 Diplom-Kaufmann nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Banken und Operations Research, Westfälische Wilhelms-Universität, Münster

Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der NATIONAL-BANK AG:

Herr Franken trat 1988 nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre in die Andersen Consulting GmbH ein, wo er Banken, Finanzdienstleister und Kreditkartenunternehmen beriet. Von 1993 bis 2000 hat Herr Franken bei der MTG Malteser Trägergesellschaft gGmbH als Abteilungsleiter Finanzen/​Controlling das Controlling für 20 stationäre Einrichtungen aufgebaut und die Finanzdispositionen aller Malteser Gesellschaften in Deutschland sowie die Holdingstruktur der Malteser verantwortet. Von 2000 bis 2008 war er beim Bistum Trier unter anderem zuständig für den Bistumshaushalt einschließlich der Kapitalanlage, das Rechnungswesen sowie für die Haushalte der Kirchengemeinden. Von 2001 bis 2014 hat er als Mitglied, ab 2010 als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Pax Bank eG, Köln, vielfältige und langjährige Erfahrungen als Aufsichtsrat, als Vorsitzender des dortigen Prüfungsausschusses und als Mitglied in weiteren Aufsichtsratsausschüssen gesammelt. Von 2008 bis 2013 hat Herr Franken die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands als Mitglied des Vorstandes mit dem Ressort Kapitalanlage, ab September 2010 als Sprecher des Vorstandes, geleitet. Seit 2014 ist Herr Franken Geschäftsführer der Nordrheinischen Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, im Geschäftsbereich Kapitalanlage. Herr Franken ist seit dem 29. Juni 2020 Mitglied des Aufsichtsrates.

Herr Franken ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Friedrich P. Kötter

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

1983 Eintritt in die KÖTTER Unternehmensgruppe
1994 Bestellung zum Geschäftsführer der KÖTTER Holding International GmbH
1997 Bestellung zum Geschäftsführer der KÖTTER Security, Hamburg
1999 Bestellung zum Geschäftsführer weiterer Firmen innerhalb der KÖTTER Unternehmensgruppe
2015 Bestellung zum Verwaltungsrat der KÖTTER Unternehmensgruppe

Ausbildung

1988 – 1994 Diplom-Kaufmann nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre Westfälische Wilhelms-Universität, Münster

Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der NATIONAL-BANK AG:

Herr Kötter trat nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre 1994 in die Geschäftsführung der KÖTTER Unternehmensgruppe ein. Seit November 2015 führt der Diplom-Kaufmann als Vorsitzender des Verwaltungsrates die KÖTTER Unternehmensgruppe, einer der größten Sicherheitsdienstleister in Deutschland. Herr Kötter ist seit dem 9. Mai 2018 Mitglied des Aufsichtsrates.

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Joblinge gAG Ruhr

Herr Kötter ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Prof. Dr. Bernd Wassermann

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat:

seit 1979 Steuerberater
seit 1981 Wirtschaftsprüfer
seit 1993 Geschäftsführender Gesellschafter, Dr. Wassermann & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen
seit 2010 Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Ausbildung

1969 – 1974 Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Bochum, Köln und Pennsylvania

Besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der NATIONAL-BANK AG:

Herr Prof. Dr. Wassermann legte nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Bochum, Köln und Pennsylvania im Jahr 1979 das Steuerberater-, im Jahr 1981 das Wirtschaftsprüferexamen ab. Seit 1993 ist Herr Prof. Dr. Wassermann geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Wassermann & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Unternehmensnachfolge, die Unternehmensbewertung und die Durchführung von Unternehmenstransaktionen. Herr Prof. Dr. Wassermann war von 2013 bis 2020 Mitglied des Beirates der NATIONAL-BANK Vermögenstreuhand GmbH, Essen.

Herr Prof. Dr. Wassermann ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

II.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Auf Grundlage des § 1 Abs. 2, Abs. 6 COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.

Sie und Ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

verfolgen und sich über das unter derselben Internetadresse zugängliche Hauptversammlungs-Portal (Portal) der Bank insbesondere zur Ausübung Ihres Stimmrechts zuschalten. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung senden wir Ihnen anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung zu. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem Sie das Portal nutzen können.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen Änderungen beim Ablauf der Versammlung sowie bei der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte führt, bitten wir Sie um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.

2.

Internetgestütztes Hauptversammlungs-Portal und Aktionärs-Hotline

Unter der Internetadresse

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

unterhält die Gesellschaft ab dem 21. April 2021 ein internetgestütztes Portal. Über dieses können Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unter anderem Ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Sie können dazu aber auch die von der NATIONAL-BANK benannten Stimmrechtsvertreter oder einen eigenen Bevollmächtigten ermächtigen. Um das Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode, den Sie mit Ihrer Stimmrechtskarte erhalten, anmelden. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von selbsterklärenden Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Portals.

Weitere Einzelheiten zum Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten Sie zusammen mit Ihrer Stimmrechtskarte. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. Bei Fragen zur virtuellen Hauptversammlung und zur Nutzung des Portals können Sie sich ab dem 21. April 2021 an unsere kostenfreie Aktionärs-Hotline unter der Telefon-Nummer 0800 7823200 (aus dem Ausland kostenpflichtig: +49 89 21027-220) wenden.

3.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und die elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, und zur elektronischen Zuschaltung über das Portal sind Sie berechtigt, wenn Sie sich bei unserer NATIONAL-BANK anmelden. Die Anmeldung muss uns in Textform (also schriftlich, per Telefax oder elektronisch) bis spätestens am Mittwoch, dem 5. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), unter der Adresse NATIONAL-BANK AG, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen, Telefax-Nr. 0201 7473-499 oder E-Mail

hauptversammlung@national-bank.de

zugehen.

Neben der Anmeldung in Textform ist ein Berechtigungsnachweis zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, erforderlich. Dazu ist ein ebenfalls in Textform erstellter Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also Mittwoch, dem 21. April 2021, 00.00 Uhr (MESZ), beziehen. Dieser Nachweis muss der NATIONAL-BANK (zusammen mit oder nach der Anmeldung) bis spätestens 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der zuvor genannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat.

Nach rechtzeitigem Eingang Ihrer Anmeldung und des Nachweises Ihres Anteilsbesitzes bei der NATIONAL-BANK werden wir Ihnen Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das Portal zum Zwecke der elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung zusenden.

4.

Bedeutung des Nachweisstichtages

Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung von Aktionärsrechten die Möglichkeit zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung über das Portal und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung des Aktionärs und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

5.

Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen geführt haben, können ihre Stimmen durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation abgeben.

Hierzu steht Ihnen vor und auch während der Hauptversammlung das unter der Internetadresse

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

erreichbare Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl über das Portal ist ab dem 21. April 2021 bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im Portal die Schaltfläche „Briefwahl“ vorgesehen. Über dieses Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.

6.

Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die von der NATIONAL-BANK benannten Stimmrechtsvertreter

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen geführt haben, können auch für die Ausübung ihres Stimmrechts die von der NATIONAL-BANK benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen.

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür das mit der Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular zur Verfügung.

Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis zum 10. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der NATIONAL-BANK AG auch das unter der Internetadresse

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

erreichbare Portal unserer Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über dieses Portal ist ab dem 21. April 2021 bis kurz vor Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im Portal die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen“ vorgesehen. Über das Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern, auch wenn diese per Post, Telefax oder E-Mail erteilt worden sind.

Soweit Sie die von der NATIONAL-BANK benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen Sie ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen dürfen die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der NATIONAL-BANK benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte enthalten, die wir Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zusenden werden.

7.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Sie können Ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär – das bedeutet auch durch ein Kreditinstitut – einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen müssen Sie sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und Ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen nachweisen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der NATIONAL-BANK ausüben (siehe oben Ziff. II. 5. und 6.). Bevollmächtigen Sie mehr als eine Person, kann die NATIONAL-BANK eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Nutzung des über den Zugangscode geschützten Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, die jemanden aus diesem Kreis bevollmächtigen möchten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die NATIONAL-BANK AG bis spätestens Montag, dem 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

NATIONAL-BANK AG
Abteilung Services
Theaterplatz 8
45127 Essen
Fax: 0201 7473-499
E-Mail: hauptversammlung@national-bank.de

oder bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 unter Nutzung des Portals übermittelt, geändert oder widerrufen werden.

Vollmachten können unter Nutzung des Portals bis kurz vor Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Hierfür ist im Portal die Schaltfläche „Vollmacht an Dritte“ zu nutzen.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der NATIONAL-BANK erfolgen soll. Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der NATIONAL-BANK erklärt werden.

Falls Sie einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden Sie gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die NATIONAL-BANK hierfür bereitstellt. Wir senden Ihnen das Formular nach Ihrer ordnungsgemäßen Anmeldung zusammen mit der Stimmrechtskarte zu.

8.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Falls Sie als ordnungsgemäß angemeldeter Aktionär Ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können Sie bis zum Ende der Hauptversammlung über das Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären. Hierfür ist im Portal die Schaltfläche „Widerspruch einlegen“ vorgesehen.

9.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Sie können uns Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Richten Sie Ihre Gegenanträge zur Tagesordnung und Wahlvorschläge ausschließlich an die folgende Adresse:

NATIONAL-BANK AG, Abteilung Services, Theaterplatz 8, 45127 Essen.

Eine Übermittlung per Telefax unter der Nummer 0201 7473-499 oder per E-Mail

hauptversammlung@national-bank.de

ist ebenfalls möglich.

Wir werden Ihre zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich Ihres Namens und – bei Anträgen – der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf unserer Internetseite unter

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

veröffentlichen. Dabei werden die bis Dienstag, den 27. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen von Aufsichtsrat und Vorstand werden ebenfalls unter dieser Adresse elektronisch veröffentlicht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Während der virtuellen Hauptversammlung können Sie keine Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten.

10.

Auskunfts- und Fragerecht der Aktionäre

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des COVID-19-Gesetzes besteht bei einer virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben Sie ein Fragerecht, das Sie nur über das Portal im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Hierfür ist in dem Portal die Schaltfläche „Frage einreichen“ vorgesehen. Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon haben wir mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht und bitten Sie, Ihre Fragen bis zum Ablauf des 11. Mai 2021, 24.00 Uhr (MESZ), elektronisch über das Portal einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Dabei kann er auch Fragen zusammenfassen.

Es ist vorgesehen, die Fragesteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen in den Datenschutzhinweisen.

11.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte, die wir Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersenden. Auf dieser Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich –, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Das Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts ab dem 21. April 2020 zugänglich.

Weitere Einzelheiten zum Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte.

12.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des Portals können nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Bank keinen Einfluss hat. Die NATIONAL-BANK hat einen professionellen und erfahrenen Partner mit der technischen Durchführung unserer Hauptversammlung beauftragt. Das Unternehmen betreut seit Jahren zahlreiche Veranstaltungen in technischer Hinsicht und zählt namhafte große Aktiengesellschaften zu seinen Kunden. Der Einsatz spezieller Technik, die in hohem Maße ausfallsicher ist, gehört zum Standard. Sollte dennoch die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie der Zugang zum Portal und dessen generelle Verfügbarkeit beeinträchtigt werden, kann die Bank hierfür keine Gewährleistung übernehmen. Die Bank übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Hierfür bitten wir um Verständnis. Die NATIONAL-BANK empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

13.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für unsere Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte als Aktionär im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die NATIONAL-BANK verarbeitet Ihre Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren damit verbundenen Rechten finden Sie in den Datenschutzhinweisen unter

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

Gerne senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch postalisch zu.

 

Essen, den 29. März 2021

DER VORSTAND

Dr. Thomas A. Lange                Dr. Markus Guthoff

 

Informationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG, Art. 4 Abs. 1, Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

Art der Angabe Beschreibung
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung der NATIONAL-BANK AG
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: NATBANKHV20210512
2. Art der Mitteilung § 125 Akt – Einberufung der Hauptversammlung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: NEWM
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN ISIN DE0008081506
2. Name des Emittenten NATIONAL-BANK AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 12. Mai 2021
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20210512
2. Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (MESZ)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20210512, 08.00 UTC
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: GMET
4. Ort der Hauptversammlung Hauptniederlassung der NATIONAL-BANK, Theaterplatz 8, 45127 Essen
URL zum passwortgeschützten virtuellen Veranstaltungsort:
https:/​/​hv-national-bank.link-apps.de/​imeet
5. Aufzeichnungsdatum 21. April 2021
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212: 20210420
6. Uniform Resource Locator (URL)

www.national-bank.de/​hauptversammlung2021

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