Brainlab AG: Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG

Brainlab AG

München

Bekanntmachung nach § 62 Abs. 3 UmwG

Es ist beabsichtigt, die Ayoda GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 223898, als übertragende Gesellschaft auf die Brainlab AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 135401, als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

Die Brainlab AG ist die alleinige Gesellschafterin der Ayoda GmbH. Demnach ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG ein Verschmelzungsbeschluss der Brainlab AG als übernehmende Gesellschaft nicht erforderlich.

Aktionäre der Brainlab AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Brainlab AG erreichen, können die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG). Auf dieses Recht werden unsere Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen (§ 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG).

Die folgenden Unterlagen liegen ab sofort zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen der Brainlab AG, Olof-Palme-Str. 9, 81829 München, aus und werden jedem Aktionär der Brainlab AG auf Verlangen unverzüglich und kostenlos in Abschrift zugesandt:

1.

der Verschmelzungsvertrag vom 26. März 2021,

2.

die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Brainlab AG für die Geschäftsjahre 2017/​2018, 2018/​2019 und 2019/​2020 sowie die Jahresabschlüsse der Ayoda GmbH für die Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020.

Ein Verlangen zur Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der Brainlab AG bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.

 

München, im März 2021

Brainlab AG

Der Vorstand

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